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Punktehandel mit Verkehrssündern soll verboten werden


So funktioniert die Masche
Justizminister wollen Punktehandel bekämpfen

hex/cfm, mab/t-online.de

Aktualisiert am 08.06.2018Lesedauer: 2 Min.
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Blitzer überführt Raser: Dass Verkehrssünder ihre Punkte abtreten können, wollen die Verkehrsminister der Länder verhindern.Vergrößern des Bildes
Blitzer überführt Raser: Dass Verkehrssünder ihre Punkte abtreten können, wollen die Verkehrsminister der Länder verhindern. (Quelle: Bodo Marks/dpa-bilder)

Viele Verkehrssünder greifen auf Punktehändler zurück, um sich von ihrer drohenden Strafe freizukaufen. Das soll nun stärker bekämpft werden. Es ist ohnehin längst illegal.

Die Länderjustizminister wollen dem sogenannten Punktehandel bei Verkehrsverstößen einen Riegel vorschieben. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Eisenach unterstützten die Ressortchefs geschlossen einen Antrag Baden-Württembergs, dies künftig stärker zu sanktionieren, wie der Stuttgarter Innenminister Guido Wolf (CDU) mitteilt.

"Der Staat darf sich von Verkehrssündern nicht an der Nase herumführen lassen", erklärt Wolf. Das Bundesjustizministerium wurde aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Wie funktioniert der Handel?

Oftmals lässt sich die Person nicht genau identifizieren, die eine Sünde begangen hat. Selbst ein Blitzerfoto liefert nicht immer exakte Beweise – schon gar nicht, wenn sich zwei Personen ähneln. Außerdem wird nicht immer allzu genau hingeschaut.

Das machen sich Punktehändler zunutze. Im Internet bieten Agenturen ganz offen entsprechende Dienste an. Sie vermitteln Personen, die für Geld einen Verkehrsverstoß und die damit einhergehenden Punkte auf sich nehmen. Der eigentliche Sünder kann sich also freikaufen, werben die Agenturen.

Ist der Punktehandel legal?

Laut Rechtsprechung besteht derzeit eine Gesetzeslücke, weil der Punktehandel in bestimmten Konstellationen nicht sanktioniert werden kann. Man kann nämlich die Ordnungswidrigkeit eines anderen auf sich nehmen. Genau das tun die vermittelten Personen. Der wahre Sünder wiederum hat nicht die Pflicht, sich zu melden. Demnach haben beide nichts zu befürchten.

Das allerdings ist umstritten. Das Kraftfahrt-Bundesamt meint dazu: Beide Seiten begehen eine gemeinschaftliche mittelbare Falschbeurkundung. Und das ist sehr wohl strafbar.

Auch der ADAC hält den Handel für illegal und warnt: Wer auffliegt, riskiert eine saftige Geldbuße und eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Nichts zu befürchten hatte – bislang zumindest – nur eine Seite: die vermittelnde Agentur.

Verwendete Quellen
  • AFP
  • Eigene Recherche
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