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Dieselfahrverbot in Aachen? Erstes Verfahren nach Urteil


Verwaltungsgericht verhandelt
Dieselfahrverbot in Aachen? Erstes Verfahren nach Urteil

dpa, Elke Silberer

Aktualisiert am 08.06.2018Lesedauer: 3 Min.
Qualm aus einem Auspuffrohr: In Aachen müssen die Richter im Kern bewerten, ob die Stadt zu lange braucht, um die Stickstoffdioxidgrenzwerte einzuhalten.Vergrößern des BildesQualm aus einem Auspuffrohr: In Aachen müssen die Richter im Kern bewerten, ob die Stadt zu lange braucht, um die Stickstoffdioxidgrenzwerte einzuhalten. (Quelle: Ina Fassbender/dpa)
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Das Aachener Verwaltungsgericht verhandelt heute im bundesweit ersten Verfahren nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts über ein mögliches Dieselfahrverbot. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit einem solchen Verbot die Einhaltung von Stickstoffdioxidgrenzwerten erreichen.

Die Leipziger Bundesrichter hatten Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Wie genau diese Anforderung interpretiert werden muss, ist vielerorts aber umstritten. Daher dürften auf regionaler Ebene noch Verfahren vor Gerichten, Behördenentscheidungen und politische Diskussionen folgen.

Grenzwerte deutlich überschritten

In Aachen werden trotz eines schon vorliegenden Maßnahmenpakets die Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid seit Jahren zum Teil deutlich überschritten. Ihre Einhaltung wird bisher für das Jahr 2025 prognostiziert. In Stuttgart, wo die Grenzwerte wohl über das Jahr 2020 hinaus nicht eingehalten werden können, muss das Land Baden-Württemberg nach dem höchstrichterlichen Urteil aus Leipzig ein Dieselfahrverbot in Betracht ziehen. In Aachen müssen die Richter im Kern bewerten, ob die Stadt zu lange braucht, um zum Ziel zu kommen.

Seit 2010 müssen EU-Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffdioxid verbindlich eingehalten werden. Etliche Städte schaffen das mit ihren bisherigen Maßnahmen nicht. In Hamburg setzten die Behörden jüngst das bundesweit erste Dieselfahrverbot auf zwei Straßen durch.

Wie reagieren die Kommunen bisher auf die Grundsatzentscheidung?

"Die Städte wollen keine Fahrverbote", heißt es beim Deutschen Städtetag. Trotzdem hat vor kurzem Hamburg die ersten Beschränkungen für Diesel in Kraft gesetzt. Auch andere Kommunen denken darüber nach, wie der Städte- und Gemeindebund beobachtet: Im Kern werde es wahrscheinlich auf bis zu 20 hinauslaufen – darunter möglicherweise Düsseldorf, Köln und Stuttgart.

Neben der Fahrverbotsdebatte ist weiterhin auch strittig, welchen Beitrag die Autohersteller leisten sollen, um die Abgasreinigung von Dieselwagen zu verbessern. Der Städtetag sieht den eigentlichen Schlüssel im Kampf für saubere Luft bei der Autoindustrie und fordert, dass diese von der Bundesregierung zu Hardwarenachrüstungen verpflichtet wird. Bisher sind nur Software-Updates zugesagt.

Wie ist die rechtliche Ausgangslage?

Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart hatten örtliche Behörden jeweils zur Verschärfung der Luftreinhaltepläne verpflichtet – potenziell auch mithilfe von Dieselverboten, falls dies am Ende die einzige wirklich effektive Maßnahme sein sollte. Denn ein Großteil der schädlichen Stickoxide in der Stadtluft stammt aus Dieselmotoren.

In einer sogenannten Sprungrevision überprüften die Bundesrichter in Leipzig dann die regionalen Urteile. Sie ließen dabei Dieselfahrverbote grundsätzlich zu, allerdings bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Wie diese Bedingung im Einzelnen erfüllt werden muss und wie sie definiert wird, ist vielerorts jedoch strittig. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in bundesweit 28 Städten auf Maßnahmen für sauberere Luft geklagt.

Was will die Deutsche Umwelthilfe konkret?

Die schnellstmögliche Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte, die seit 2010 in den EU-Ländern verbindlich sind. Fahrverbote sind aus Sicht der DUH dabei das wirksamste Mittel. Sie fordert in Aachen entweder ein Fahrverbot innerhalb der bestehenden Umweltzone oder auf allen Straßen mit Grenzwertüberschreitungen – ohne dass sich das Problem auf andere Straßen verlagert, wie im Fall Hamburg kritisiert.

Das Aachener Verbot soll für Dieselfahrzeuge, aber auch für benzin- und gasbetriebene Ottomotoren unterschiedlicher Schadstoffklassen gelten. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer hält das Vorgehen der Umweltorganisation wegen der pauschalen Verbotsforderungen für ungerechtfertigt. Bei Twitter schrieb sie: "Kreuzzug des Abmahnvereins 'Deutsche Umwelthilfe' (...) geht weiter (...). Gemeinnützigkeit aberkennen!"

Welches Problem hat Aachen?

Obwohl der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid seit Jahren verbindlich festgeschrieben ist, gibt es deutlich höhere Belastungen. Trotz der Einführung einer Umweltzone und eines Bündels von Maßnahmen wird die Einhaltung der Werte erst für 2025 prognostiziert. Im Stuttgarter Fall, wo die Grenzwerte wohl über das Jahr 2020 hinaus nicht eingehalten werden, muss das Land Baden-Württemberg nach dem Grundsatzurteil aus Leipzig ein Fahrverbot für Diesel und Ottomotoren bestimmter Schadstoffklassen in Betracht ziehen.

Was muss das Verwaltungsgericht Aachen im Einzelnen entscheiden?

Die Richter müssen bewerten, ob es zu lange dauert, die Grenzwerte einzuhalten. In dem Fall käme es aber nicht zwangsläufig zu einem Fahrverbot. Sehen die Richter mehrere geeignete Maßnahmen, spielen sie den Ball meist zurück an die Behörde, die dann entscheidet.

Verwendete Quellen
  • dpa
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