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Gerichtsurteil: Polizeikontrolle filmen – ist das eigentlich erlaubt?


Das sagt das Gesetz
Polizeikontrolle filmen – ist das erlaubt?


Aktualisiert am 26.10.2023Lesedauer: 1 Min.
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Polizeikontrolle: Ob in dieser Situation gefilmt werden darf, wurde bereits von verschiedenen Gerichten geklärt.Vergrößern des Bildes
Polizeikontrolle: Ob in dieser Situation gefilmt werden darf, wurde bereits von verschiedenen Gerichten geklärt. (Quelle: Michael Schick/imago-images-bilder)

Es ist eine alltägliche Situation: Die Polizei hält ein Auto an, kontrolliert Fahrer und Beifahrer. Darf man das Ganze mit dem Smartphone filmen?

Eine Polizeikontrolle in Bild und Ton aufzunehmen, ist eine Straftat. Wer sich auch durch mehrfache Ermahnungen nicht davon abbringen lässt, muss also mit einer Verurteilung rechnen. Dazu gibt es bereits verschiedene Urteile, unter anderem vom Amtsgericht München (AZ 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug).

So kam es zum Urteil
Verhandelt wurde ein Fall, der sich im Frühjahr 2019 am Stadtrand von München abspielte. Zwei Polizisten stoppten einen Kleinlaster. Fahrer und Beifahrer wurden kontrolliert. Obwohl er mehrfach belehrt wurde, dass es rechtswidrig sei, filmte der 21-jährige Beifahrer die Kontrolle. Es kam zur Vernehmung auf der Polizeiinspektion, dann folgte ein Strafantrag, schließlich landete die Sache vor dem Amtsgericht München. Das Urteil des Schöffengerichts bestätigte die Aussage des Polizisten.

Zeugen sind erlaubt

Zeugen hinzuzurufen, die die Situation beobachten, ist hingegen möglich. Die Zeugen dürfen zuhören, aber natürlich die Maßnahmen der Polizei nicht behindern. Sie dürfen auch Namen, Dienstgrad und Dienststelle der Polizisten erfragen. Schriftlich müssen die Beamten Ihnen diese Information aber nicht geben. Außerdem müssen sie Ihnen zwar den Dienstausweis zeigen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Aushändigen müssen sie den Ausweis hingegen nicht.

Welche Angaben Sie machen müssen

Umgekehrt sind Sie bei einer Verkehrskontrolle aber dazu verpflichtet, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere herauszugeben. Auch Angaben zu Ihrer Person dürfen Sie nicht verschweigen. Dazu gehören:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Familienstand
  • Wohnortanschrift
  • Staatsangehörigkeit

Darüber hinaus ist es ratsam, sich nicht zu äußern – etwa zu einem möglichen Verkehrsverstoß. Denn dabei hat sich schon mancher um Kopf und Kragen geredet.

Wer sich aber kooperativ zeigt (offene Kommunikation, Anweisungen befolgen, keine aggressiven oder abrupten Reaktionen), trägt dazu bei, dass die Situation nicht unnötig eskaliert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur mid
  • Amtsgericht München
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