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Auto: Achtung, Verwarnungsgeld! Wo Sie nicht zu langsam fahren dürfen


Zu langsam gibt's auch
So schnell müssen Sie mindestens fahren

Von dpa, t-online, mab

Aktualisiert am 12.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Blick auf den Tacho: Manchmal ist eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben.Vergrößern des BildesBlick auf den Tacho: Manchmal ist eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben. (Quelle: vchal/getty-images-bilder)
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Nicht angepasste Geschwindigkeit – dabei denken viele sofort an Raser. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein. Und manchmal gibt es die Verpflichtung zu einem Mindesttempo.

Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt nicht nur zu schnelles, sondern auch zu langsames Fahren. Genau betrachtet geht es dabei um Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart oder der Zulassungsbestimmungen in ihrer Höchstgeschwindigkeit begrenzt sind.

So darf zum Beispiel ein Mofa nicht schneller als 25 km/h fahren und ein Kleinkraftrad nicht schneller als 45 km/h. So langsam darf man jedoch nicht überall unterwegs sein. Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen etwa soll ein zügiger Verkehrsfluss gewährleistet werden.

Rollende Hindernisse können gefährlich werden

Denn dort rechnet kaum jemand bei guter Sicht und freier Strecke mit sehr langsamen Fahrzeugen. Deshalb könnten sie zur Gefahr werden: Wer sich mit hohem Tempo so einem langsamen Fahrzeug nähert, muss unter Umständen eine Gefahrenbremsung einleiten oder riskant ausweichen.

Nachfolgende wären auf solche Manöver nicht gefasst und würden vielleicht noch später reagieren. So entstünde eine gefährliche Situation, ähnlich wie am Ende eines Staus.

Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h sind deshalb generell vom Autobahnverkehr ausgeschlossen. Die Regelung trifft vor allem Mofas, Traktoren und sogenannte Leichtkraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt ist.

Wann ein Mindesttempo vorgeschrieben ist

Es kann aber auch eine Mindestgeschwindigkeit für einen Fahrbahnabschnitt vorgeschrieben sein. Ein rundes hellblaues Schild signalisiert mit weißer Zahl, wie schnell auf dem Abschnitt mindestens gefahren werden muss. Können Fahrzeuge nicht so schnell fahren, dürfen sie diesen Abschnitt nicht nutzen. Wenn allerdings Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse es nicht zulassen, ist auch auf solchen Abschnitten ein entsprechend langsameres Tempo geboten.

Die Mindestgeschwindigkeit kann für einzelne Fahrstreifen angeordnet sein. Sie wird dann in der Regel auf einer Fahrstreifentafel angezeigt. Aufgehoben wird diese Vorgabe, wenn das hellblaue Schild mit weißer Zahl rot durchgestrichen ist.

Wer sich nicht an die Mindestgeschwindigkeit hält oder ohne triftigen Grund so langsam fährt, dass er den Verkehrsfluss behindert, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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