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Gesetz der Straße - Ferrari durch Gullydeckel beschädigt: Muss Kommune haften?


Gesetz der Straße
Ferrari durch Gullydeckel beschädigt: Muss Kommune haften?

Von dpa
25.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Muss ein serienmäßig sehr tiefes Auto überall sicher durchfahren können - oder ansonsten gewarnt werden?.Vergrößern des BildesMuss ein serienmäßig sehr tiefes Auto überall sicher durchfahren können - oder ansonsten gewarnt werden?. (Quelle: Jan-Philipp Strobel/dpa/dpa-tmn/Archiv./dpa)
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Koblenz (dpa/tmn) - Allein die Tatsache, dass ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist, heißt nicht, dass damit jede öffentliche Straße gefahrlos genutzt werden kann. So liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, wenn etwa auf einer Straße mit erkennbar erhobenen Gullydeckeln nicht vor diesen gewarnt werde.

Wer hier an seinem tiefergelegten Sportwagen einen Schaden erleidet, kann darauf sitzen bleiben. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 1012/21), auf das der ADAC hinweist.

Teurer Sportwagen setzt auf

Im konkreten Fall fuhr ein Mann mit seinem Ferrari F40 auf einer Gemeindestraße. Der Sportwagen hat eine serienmäßige Bodenfreiheit von lediglich 12,5 Zentimetern. Als er über einen Gullydeckel fuhr, setzte der Ferrari auf. Dabei wurde das Auto beschädigt.

Der Mann forderte Schadenersatz von der Kommune. Diese hätte weder gewarnt noch die Gefahrenstelle beseitigt. Die Versicherung der Gemeinde lehnte das ab. Der Schaden wäre nur entstanden, weil das Auto so eine geringe Bodenfreiheit hätte. So läge ein Eigenverschulden des Fahrers vor. Er hätte erkennen müssen, wo er mit seinem Fahrzeug langfahren kann. Der Vorfall musste vor Gericht verhandelt werden.

Musste die Gemeinde vor den Gefahren warnen?

Dieses gab der Kommune recht. Kommunen müssen zwar unter gewissen Bedingungen die Gemeindestraßen sichten, Gefahrenstellen beheben oder vor diesen warnen. Doch die erhobenen Gullydeckel der betreffenden Straße waren erkennbar. Zudem wies die Straße ein sichtbares Gefälle zur Seite auf.

So bemaß das Gericht das Mitverschulden des Autofahrers als so hoch an, dass es eine Haftung der Gemeinde ausschloss. Bei einem wenn auch serienmäßig so tiefgelegtem Auto könnten selbst unbedeutende Unebenheiten in der Straße eine Gefährdung bedeuten.

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