Darf man mit Flip-Flops oder barfuß Auto fahren?
Wenn es draußen wärmer wird, steigt Lieschen Müller gerne in Flip-Flops oder gar barfuß ans Steuer ihres Autos. Verboten ist das nicht, es kann jedoch gefährlich werden.
Die Straßenverkehrsordnung macht beim Schuhwerk am Steuer keine grundsätzlichen Einschränkungen. Mit Flip-Flops, High Heels oder auch barfuß zu fahren, ist erlaubt. Allerdings gibt es Einschränkungen.
Barfuß fahren: Probleme mit Versicherung können drohen
Wer mit Flip-Flops oder Sandalen an den Füßen oder barfuß seine Autopedale bedient, kann zwar laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach einem Unfall mit Schadenersatz seiner Versicherung rechnen.
Aber: Bei grober Fahrlässigkeit und etwa dann, wenn die Schuhe den Unfallhergang stark beeinflusst haben, könne es sein, dass die Vollkaskoversicherung Leistungen kürzt. Die Haftpflichtversicherung zahle Schäden bei Dritten immer - unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers.
Unfallrisiko erhöht
Autofahrer sollten deshalb immer geeignete - also feste Schuhe - tragen. Flip-Flops oder Schlappen können das Reaktionsvermögen beeinträchtigen.
Das Unfallrisiko ist außerdem erhöht, da die Sohlen schnell vom Pedal abrutschen oder sich die Riemchen der Sandalen in den Pedalen verfangen können. Und mit dem blanken Fuß kann nicht der gleiche Druck ausgeübt werden wie mit festem Schuhwerk.
Schutz bei Unfällen
Außerdem muss das Auto bei einem Notfall häufig schnell verlassen werden, so dass keine Zeit bleibt, die Schuhe anzuziehen. Ist man selbst Unfallopfer, schützt das Schuhwerk die Füße vor gefährlichen Verletzungen. Schuhe können beim Autofahren also in zweifacher Hinsicht schützen.
Tipp für Freunde leichter Schuhe
Lieschen Müller muss allerdings nicht auf Sandalen, Flip-Flops oder High Heels verzichten und mit schweißnassen Füssen vom Parkplatz zum Badesee laufen. Sie kann einfach ein Ersatzpaar fester Schuhe im Kofferraum deponieren und zum Autofahren die Schuhe wechseln.