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Klage abgewiesen: BSI darf weiter vor Kaspersky-Virenschutz warnen


Klage abgewiesen
BSI darf weiter vor Kaspersky-Virenschutz warnen

Von dpa
10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 146628227Vergrößern des BildesKaspersky-Virenschutz: Das BSI darf laut Bundesverfassungsgericht weiter vor der Software warnen. (Quelle: IMAGO/Jakub Porzycki)
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Kaspersky ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Dabei ging es um die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Virenschutzsoftware des Unternehmens.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vorerst weiter vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Klage der deutschen Tochtergesellschaft nicht zur Entscheidung an, wie es in Karlsruhe mitteilte.

Damit hat sich auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Eilantrag erledigt. Es sei "nicht unzumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache vor den Verwaltungsgerichten abzuwarten", hieß es.

Das BSI hatte Mitte März vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine empfohlen, Virenschutzsoftware von Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Es bestehe ein erhebliches Risiko "eines erfolgreichen IT-Angriffs", an dem ein russischer Hersteller gegen seinen Willen als Werkzeug oder aktiv beteiligt sein könnte.

Kölner Verwaltungsgericht lehnte Eilantrag ab

Kaspersky hatte von einer Entscheidung aus politischen Gründen gesprochen und dagegen geklagt. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag ab, eine Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter teilten mit, Kaspersky habe "nicht ausgeführt, dass die Verwaltungsgerichte gerade durch die Art und Weise der Bearbeitung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Grundrechte verletzt haben".

Erst die eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage versetze das Bundesverfassungsgericht in die Lage, die grundrechtsrelevanten Fragen entscheiden zu können. Die tatsächlichen Umstände der Sicherheit der Software müssten zunächst von den zuständigen Fachgerichten aufgeklärt werden.

Kaspersky will die Prüfung laut eigener Aussage beantragen. Weiterhin hoffe man "auf eine Rückkehr zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem BSI, um die Cybersicherheit und Resilienz in Deutschland und Europa zu stärken", teilt das Unternehmen mit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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