Brandgefahr Powerbanks im Flugzeug: Das ändert sich für Passagiere

Nach dem Brand in einem Flugzeug in Südkorea gibt es nicht nur dort strengere Regeln für Powerbanks im Gepäck. Was Passagiere hierzulande wissen müssen.
An Bord der Lufthansa-Tochter Eurowings müssen Passagiere ihre mobilen Zusatzakkus, auch Powerbanks genannt, nun im Blick behalten, wenn sie damit etwa ihre Smartphones laden. Das berichtet das Onlinemagazin "Aerotelegraph". Darauf werde fortan in Sicherheitsansagen explizit hingewiesen. Auch bei der Muttergesellschaft Lufthansa gebe es entsprechende Durchsagen.
Ein Sprecher von Eurowings bestätigte auf Nachfrage, dass man in diesem Jahr einen ergänzenden Hinweis in den Bordansagen aufgenommen habe, nämlich, "dass bei Nutzung einer Powerbank zum Laden von elektronischen Geräten sich diese in Sicht- und unmittelbarer Reichweite des Passagiers befinden muss." Die Powerbank selbst hingegen aufzuladen, sei an Bord indes nicht gestattet.
Flugzeugbrand in Südkorea sorgt für Verschärfungen
Im Allgemeinen werden Fluggesellschaften mit Blick auf Powerbanks vorsichtiger. So ist es an Bord koreanischer Fluggesellschaften seit vergangenem März verboten, die Ersatzakkus in den Handgepäckfächern zu verstauen. Sie müssen beim Passagier lagern und dabei in einem transparenten Plastikbeutel verpackt sein. Alternativ kann man die Kontakte mit Isolierband abkleben.
Grund der Verschärfung ist ein Feuer an Bord eines Passagierflugzeugs von Air Busan Ende Januar dieses Jahres. Als wahrscheinlicher Auslöser des Vorfalls gilt eine in Brand geratene Powerbank im Handgepäckfach des Airbus. Auch andere Fluggesellschaften, darunter Singapore Airlines und Thai Airways, haben deshalb strengere Regeln eingeführt, berichtet "Aerotelegraph".
Auf die Kapazität kommt es an
Für Passagiere wichtig zu wissen: Vorgaben gibt es bei den Airlines nicht nur zur Lagerung und Nutzung der Powerbanks an Bord, sondern auch hinsichtlich der Stückzahl und der Leistung der Akkus, die mitgenommen werden dürfen. Darüber sollten sich Passagiere am besten rechtzeitig vorher auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft informieren.
Eine der wichtigsten Kriterien ist die Kapazität. Die meisten Fluggesellschaften erlauben Powerbanks mit einer Leistung von bis zu 100 Wattstunden (Wh) im Handgepäck. Mit einer Genehmigung der Fluggesellschaft dürfen die Akkus auch 100 Wattstunden übersteigen, aber nur bis höchstens 160 Wattstunden.
So rechnen Sie die Wattstunden aus
Manchmal ist die Leistungskapazität in Wattstunden bei einer Powerbank nicht angegeben. Aber: Die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) und die Spannung in Volt (V) finden sich in aller Regel bei den technischen Daten. Damit lassen sich die Wattstunden wie folgt ausrechnen.
- Zunächst die Milliamperestunden (mAh) durch 1.000 teilen, das ergibt die Amperestunden (Ah).
- Diese werden mit der Spannung in Volt (V) multipliziert.
- Das Ergebnis sind die Wattstunden.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Powerbank hat eine Kapazität von 20.000 Milliamperestunden und eine Spannung von 5 Volt.
- 20.000 geteilt durch 1.000 ergibt 20.
- Das Ergebnis mit 5 multipliziert ergibt 100.
- Die Powerbank hat also eine Nennenergie von 100 Wattstunden.
Anders ist das bei Lithium-Metall-Batterien. Dort gilt nicht die Leistung, sondern ein maximaler Lithiumgehalt von 2 Gramm. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn die Fluggesellschaft es genehmigt, darf der Lithiumgehalt jeder Batterie mehr als 2 Gramm betragen, jedoch höchstens 8 Gramm. Ein Blick auf die Internetseite der Airline gibt Aufschluss über deren Bestimmungen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- aerotelegraph.com: "Bei Lufthansa und Eurowings müssen Fluggäste jetzt ihre Powerbanks im Blick behalten"
- lba.de: "Richtlinien zur Mitnahme elektronischer Geräte im Flugzeug"
- flightright.de: "Powerbank im Flugzeug: Alles was Sie wissen müssen"