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Neu bei Facebook: Maßnahmen zum Jugendschutz & Gesichtserkennung


Neue Funktionen
Facebook bringt die Gesichtserkennung zurück

Von dpa, t-online, str

Aktualisiert am 18.04.2018Lesedauer: 4 Min.
Menschliche Silhouetten vor dem Facebook LogoVergrößern des BildesMenschliche Silhouetten vor dem Facebook Logo: Das soziale Netzwerk führt die automatische Gesichtserkennung mit Verspätung ein. (Quelle: Dado Ruvic/Illustration/Reuters-bilder)
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Facebooks automatische Gesichtserkennung nimmt in Europa einen zweiten Anlauf. Noch vor sieben Jahren war die Einführung der Funktion am massiven Widerstand von Datenschützern gescheitert. Jetzt lässt das Netzwerk die Nutzer entscheiden.

Mit dem endgültigen Greifen der Datenschutzverordnung am 25. Mai führt Facebook eine Reihe neuer Funktionen ein. Die meisten davon sind von der EU vorgeschrieben. Nebenbei wird Facebook aber auch die automatische Gesichtserkennung zurück nach Europa bringen. Mit Hilfe dieser Funktion können Nutzer in Fotos automatisch markiert werden.

Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Funktion und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.

Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingeschaltet werden. Dass sie zurückkommen soll, hatte Facebook bereits im März angekündigt. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook auch an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt.

So verhindert man, in fremden Bildern markiert zu werden

Die Gesichtserkennung soll in Europa zunächst nur für die Facebook-Plattform verfügbar gemacht werden, nicht für den ebenfalls zum Konzern gehörenden Fotodienst Instagram und den Messenger WhatsApp. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich ausgeschaltet.

Nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird Facebook die Nutzer zuerst fragen, ob sie auf Fotos und Videos erkannt werden möchten. Die Zustimmung lässt sich jederzeit widerrufen. In diesem Fall würden die "Templates" gelöscht, die zuvor anhand bestehender Bilder aus den Gesichtsmerkmalen erstellt wurden. Der Nutzer kann dann nicht mehr automatisch von der Software identifiziert werden.

Ob er sich auf die Gesichtserkennung einlässt, sollte der Nutzer sorgfältig abwägen, rät die Verbraucherzentrale. Grundsätzlich soll die Funktion zunächst nur testweise für wenige Nutzer freigeschaltet werden. Im Menü "Einstellungen" steht dem Nutzer dann die Option "Chronik und Markierungen" zur Verfügung. Dort heißt es: "Wer kann Markierungsvorschläge sehen, wenn Fotos mit Personen hochgeladen werden, die dir ähneln?" Hat der Nutzer dem automatischen Gesichtsabgleich zugestimmt, kann er hier kontrollieren, wem die "Treffer" angezeigt werden.

Vor- und Nachteile der Gesichtserkennung - was überwiegt?

Es kann durchaus nützlich und sinnvoll sein, sich selbst benachrichtigen zu lassen, wenn der Facebook-Algorithmus ein Foto entdeckt, auf dem man selbst zu sehen ist. Dann fliegt zum Beispiel auf, wenn jemand versuchen sollte, sich mit dem fremden Foto im Profil als eine andere Person auszugeben.

Andererseits könnte die Funktion auch missbraucht werden, um Nutzer oder Nutzerinnen gezielt zu stalken. Der Täter müsste nur ein heimliches Bild aufnehmen, es bei Facebook hochladen und abwarten, ob der Algorithmus die Person für ihn findet. Das lässt sich vermeiden, indem man in den Einstellung den Kreis der Nutzer begrenzt, die solche "Markierungsvorschläge" erhalten können.

Der Betroffene soll sich in jedem Fall benachrichtigen lassen können, wenn er in einem Foto auftaucht, verspricht Facebook: "Sie können wählen, ob Sie sich selbst taggen, sich selbst unmarkiert lassen oder sich an die Person wenden, die das Foto gepostet hat, wenn Sie Bedenken haben." Das dürfte allerdings nur bei öffentlich geposteten Bildern der Fall sein. Von "heimlich" oder privat geposteten Bildern kriegt der Betroffene trotzdem nichts mit. Der von Facebook versprochene "Schutz" ist insofern nicht besonders weitreichend.

Unklar ist auch, wie hoch die Fehlerquote bei der Gesichtserkennung ist und wie oft es zu Verwechslungen kommt. Facebook könnte zum Beispiel Standortdaten, Freundeslisten und Wahrscheinlichkeitsrechnung hinzuziehen, um zu verhindern, dass "Doppelgänger" durch häufige "falsche Alarme" belästigt werden.

Nutzer müssen ein paar Entscheidungen treffen

In den vergangenen Wochen hatte Facebook im Umsetzung der Datenschutzverordnung bereits unter anderem die Verwaltung und das Herunterladen von Daten vereinfacht. Jetzt wurde unter anderem angekündigt, dass die Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob für sie Werbung auch auf Basis von Daten anderer Firmen personalisiert werden soll und ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus machen wollen.

Das Online-Netzwerk bekräftigte am Mittwoch auch, dass die von der Grundverordnung vorgeschriebenen Datenschutzwerkzeuge für Nutzer weltweit verfügbar sein werden. Sie könnten aber etwas später oder in etwas abgewandelter Form eingeführt werden, hieß es. Der Datenschutz bei Facebook steht gerade im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit durch den Skandal um den Abfluss der Informationen von Dutzenden Millionen Nutzern an Cambridge Analytica. Die Änderungen gemäß der EU-Verordnung wurden aber bereits seit Monaten vorbereitet.

Neue Maßnahmen zum Jugendschutz

Für Jugendliche unter 16 Jahren sollen künftig die Eltern mitentscheiden, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder politische Ansichten preisgeben. Die Erwachsenen werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.

Facebook betont zugleich, dass die EU-Grundverordnung nicht vorschreibe, das Alter der Nutzer zu überprüfen. Das Online-Netzwerk werde aber wie gefordert "angemessene" Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren. Die Teenager können dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit das Online-Netzwerk ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben. Facebook sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt, heißt es.

Zugleich können auch nach bisheriger Praxis Nutzer aufgefordert werden, ihr Alter nachzuweisen, wenn Facebook Hinweise bekommt, dass sie jünger als 13 Jahre sind. Im Jahresverlauf will das Online-Netzwerk zudem weltweit eine speziell an Teenager gerichtete Seite mit Datenschutz-Informationen verfügbar machen.

Verwendete Quellen
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