Wichtiges Gutachten des EuGH Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht

Laut einem Gutachten des Europäische Gerichtshofes ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht rechtswidrig. Das gilt auch für die Änderungen aus dem Jahr 2013. Danach wird die Abgabe unter anderem pro Haushalt, unabhängig von den vorhandenen Geräten, erhoben.
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes nicht gegen geltendes EU-Recht. Die 2013 geänderten Regeln, nach denen der Beitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird, stelle keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, befand Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-492/17).
Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie seiner Argumentation jedoch. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.
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Zudem sei es legal, dass die Rundfunkanstalten eigenständig säumige Zahlungen eintreiben und dafür nicht ordentliche Gerichte anrufen müssen.
Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen. Zuvor hatten mehrere Beitragszahler gegen die Neuregelung geklagt, nach der der Beitrag pauschal, unabhängig von der Anzahl der genutzten Rundfunkgeräte, fällig wird.
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- dpa