Nach Gerichtsurteil Telekom ändert StreamOn-Angebot für Kunden

Mit StreamOn sollen Telekom-Kunden unbegrenzt streamen können. Ein Gericht erklärte das Angebot aber für illegal. Die Telekom hat den Tarif nun angepasst – und davon profitieren die Nutzer.
Die Telekom hat ihren StreamOn-Tarif entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur angepasst. Das verkündet der Konzern in einer Pressemeldung.
So hebt die Telekom die Bandbreitenoptimierung für Videos auf. Damit sollen Filme nicht mehr in schlechtere Qualität heruntergerechnet werden. Und ab Anfang September soll das StreamOn-Angebot auch innerhalb der EU für alle Kunden verfügbar sein. Die Telekom betont dabei, dass es nicht zu einer Preiserhöhung kommen wird.
Bundesnetzagentur beanstandete Angebot
Bei StreamOn wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn Nutzer zum Beispiel Videos über Netflix oder die ARD Mediathek streamen. Allerdings drosselte die Telekom die Übertragungsrate in bestimmten Tarifen und Nutzer konnten den Film unterwegs nur in einer niedrigeren Auflösung (SD) sehen, als dies zu Hause im WLAN möglich ist (HD/Ultra HD).
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Die Bundesnetzagentur verfügte darum, dass die Telekom ihr Angebot wegen Verstoßes gegen die Netzneutralität ändern müsse. Mitte Juli gab das Oberverwaltungsgericht Münster der Netzagentur in diesem Fall recht. Mehr dazu lesen Sie hier.
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- Meldung der Telekom
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa