t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Bundesverfassungsgericht: Staatlicher Zugriff auf Handydaten geht zu weit


Bundesverfassungsgericht
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Von dpa, rtr
Aktualisiert am 17.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Richter beschränken Zugriff auf BestandsdatenVergrößern des BildesBundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Richter beschränken Zugriff auf Bestandsdaten (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe.

Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Die manuelle Bestandsdatenauskunft verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen, heißt es im Urteil zur Begründung. Die Eingriffsschwelle sei nicht verhältnismäßig geregelt.

Die Erteilung der Auskunft über Benutzerdaten sei zwar grundsätzlich zulässig, heißt es weiter. Der Gesetzgeber müsse aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsunternehmen als auch beim Abruf durch die Bundesbehörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Diese Voraussetzungen erfülle die Regelung im Telekommunikationsgesetz überwiegend nicht.

Behörden können viele Informationen abfragen

Hintergrund ist, dass Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste für ihre Arbeit die "festen" Bestandsdaten abfragen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel auch der Name und das Geburtsdatum, nicht aber einzelne Verbindungen – solche Daten heißen in der Fachsprache Verkehrsdaten.

Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Zum Teil läuft die Abfrage zentral und automatisiert über die Bundesnetzagentur. Andere Daten fragen die Ermittler einzeln bei Telefongesellschaften und Providern ab, aber zum Beispiel auch bei Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Hotels.

Urteil im Jahr 2012 forderte Nachbesserung der Regelungen

Das Verfassungsgericht hat die Praxis 2012 weitgehend bestätigt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikationsmittel seien die Behörden "auf eine möglichst unkomplizierte Möglichkeit angewiesen, Telekommunikationsnummern individuell zuordnen zu können", entschieden die Richter damals. Die Regelungen im Telekommunikationsgesetz gingen ihnen aber in einigen Punkten auch zu weit, es musste nachgebessert werden.

Nun ging es um zwei Klagen gegen die überarbeiteten Vorschriften. Eine der Verfassungsbeschwerden wurde von mehr als 6000 Menschen unterstützt. Sie war 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden. Breyer hatte zusammen mit seinem Bruder auch schon die erste Karlsruher Entscheidung erstritten.

Die Kläger kritisieren, Polizei und Geheimdienste könnten nun sogar leichter und in noch größerem Umfang Daten einsehen. Die Abfrage von Passwörtern zu E-Mail-Postfächern oder PIN-Nummern von Handys müsste zwar jetzt ein Richter genehmigen, das könne aber oft umgangen werden. Über die genutzte IP-Adresse sei jeder Internetnutzer jederzeit namentlich identifizierbar. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte sich für strengere Regeln eingesetzt.

Die Karlsruher Richter haben diese Einschätzung mit ihrem Urteil nun bestätigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website