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Flüchtlinge können "Aldi Talk" nicht aktivieren

t-online, rk

Aktualisiert am 30.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Flüchtlinge mit Smartphone
Smartphones sind für viele Flüchtlinge die einzige Möglichkeit mit Angehörigen und Freunden zu kommunizieren. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-bilder)
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Seit Juli 2017 müssen Prepaid-Karten für Mobiltelefone mit Identitätsnachweis registriert werden. Ein Aufenthaltstitel von Flüchtlingen wird für die Ausweispflicht nicht akzeptiert, weswegen viele Asylbewerber Angebote wie "Aldi Talk" nicht mehr nutzen können.

Der Bundestag beschloss Anfang Juni per Eilverfahren ein Anti-Terror-Paket, das auch die Ausweispflicht für den Kauf von Prepaid-Mobilfunkkarten beinhaltete. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet, dass dadurch die Registrierung einer SIM-Karte für viele Flüchtlinge nicht mehr möglich ist. Die "Video- und Post-Ident-Verfahren" aktzeptierten die Aufenthaltstitel nicht. Laut Marvin Momberg, Projektkoordinator "Verbraucherschutz für Flüchtlinge" bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sei die Schrift der Aufenthaltsdokumente zu klein. Einen Reisepass oder Ausweis haben viele Geflüchtete nicht.

Prepaid-Tarife für Flüchtlinge erste Wahl

Mit der Abrechnung auf Guthabenbasis und dem Vorteil der fehlenden Vertragsbindung waren Prepaid-Tarife des Marktführers Aldi Talk sehr beliebt bei Flüchtlingen. Die Verbraucherzentrale rät nun, die gekauften Pakete zurückzugeben, wenn die SIM-Karten nicht aktiviert werden können.

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