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Rundfunkbeitrag durch Bargeld-Trick umgehen: Ist das möglich?


Boykott-Idee
Lässt sich der Rundfunkbeitrag durch Bargeld-Trick umgehen?

Aktualisiert am 11.06.2015Lesedauer: 3 Min.
Rundfunkbeitrag und BanknotenVergrößern des BildesDer Beitragsservice erhebt den Rundfunkbeitrag. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Seit Umstellung der ehemaligen GEZ-Gebühr auf eine Haushaltsabgabe kann sich kaum jemand dem Rundfunkbeitrag entziehen. Ein Wirtschaftsjournalist und ein ehemaliger FDP-Abgeordneter wollen es trotzdem wissen und verbreiten derzeit einen Trick, mit dem sie ihrer Meinung nach die Zahlung des Beitrags umgehen können. Sie berufen sich auf Barzahlung – und hoffen auf möglichst viele Nachahmer. Doch geht der Trick wirklich auf?

Die Anleitung "Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart" hat dem Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring zu einiger Bekanntheit verholfen. Diverse News-Portale und Blogs berichten über den Überweisungsverweigerer. Sein Trick: Er besteht darauf, die Rundfunkgebühren in Bargeld zu zahlen, nicht per Banküberweisung oder Lastschrift. Denn laut Bundesbankgesetz §14 sind Euro-Banknoten das "einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" in Deutschland.

Seitdem hört er nichts mehr vom ARD-ZDF-Beitragsservice, der auf bargeldlose Zahlung besteht. Da Bürokratieaufwand und Kosten die Beitragshöhe übersteigen würden, hofft Häring, auf diesem Wege der Zahlungspflicht zu entkommen.

Auch der ehemalige FDP-Abgeordnete Frank Schäffler ruft derzeit dazu auf, die Rundfunkgebühr nicht mehr vom Konto abbuchen zu lassen oder zu überweisen, sondern stattdessen Barzahlung anzubieten. Schäffler ist bereits mehrfach gegen den Rundfunkbeitrag zu Felde gezogen, beispielsweise als Auftraggeber einer Studie, die die Abschaffung des Beitrags fordert.

Beide Boykotteure berufen sich darauf, dass sich der Beitragsservice mit seiner Forderung nach bargeldloser Zahlung "über geltendes EU-Recht" stellen würde. Im Rundfunkstaatsvertrag ist eine Bargeldzahlung ausgeschlossen. Auch andere Institutionen verweigern die direkte Übergabe von Banknoten, etwa das Finanzamt.

Was der Beitragsservice dazu sagt

t-online.de ist der Frage nachgegangen, ob Nutzer sich tatsächlich mit einem solchen Trick vor der Zahlung drücken können. "Aus dem zitierten § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG können Beitragszahlende kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten", antwortete der Beitragsservice auf unsere Anfrage. Wenn ein Beitragspflichtiger seine Zahlung in Scheinen und Münzen vornehmen möchte, kann er das Geld unter Angabe des Verwendungszwecks bei den Bankinstituten einzahlen, die auf der Zahlungsaufforderung angegeben sind. Um mit Bargeld zu zahlen, muss folglich keine Zahlstelle vorhanden sein, die Bargeld annimmt.

Entkommen kann Häring der Beitragspflicht nicht, wie Beitragsservice-Sprecher Christian Greuel mitteilte. Nur aufgrund eines Bearbeitungsstaus sei die Zahlungsaufforderung noch nicht verschickt worden. Zahlt er nicht, riskiert er Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Fazit und Einschätzung

Das Recht, mit Bargeld zu zahlen ist nicht mit dem Recht gleichzusetzen, dass der Empfänger den Beitrag auch in bar annehmen muss, und dürfte mit der Bareinzahlung auf ein Bankkonto gedeckt sein. Von einem Recht, das Geld bei einer Zahlstelle entrichten oder übergeben zu können, steht im Bundesbankgesetz nichts.

Mit Bargeldzahlung dürften ganze Wirtschaftszweige ihre Schwierigkeiten haben. So werden sich etwa Online-Versandhändler, die kein Filialgeschäft betreiben, auf die Forderung nach einer Zahlstelle kaum einlassen. Andere Waren und Dienstleistungen sehen viel rigorosere Zahlungsvorschriften vor, etwa der Kauf eines Musikstücks via iTunes oder ein In-App-Kauf im Google Play Store. Hier ist es nicht einmal möglich, das Geld auf ein Konto zu überweisen.

Häring kann zwar darauf hoffen, dass der Beitragsservice ihn übergeht oder vergisst. Doch die Wahrscheinlichkeit dürfte umso mehr sinken, je mehr Nachahmer sich finden. Sie riskieren in jedem Fall Mahngebühren und irgendwann den Gerichtsvollzieher. Dieser nimmt auch Bargeld direkt an, wird sich allerdings nicht mit den 17,50 Euro für den Rundfunkbeitrag abspeisen lassen.

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