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Diese Fehler sollten Sie bei "Clubhouse" vermeiden

Von afp
Aktualisiert am 26.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Neue Social-Media-App "Clubhouse": Verbraucherschützer äußern Datenschutzbedenken.
Neue Social-Media-App "Clubhouse": Verbraucherschützer äußern Datenschutzbedenken. (Quelle: Christoph Dernbach/dpa-bilder)
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Die Talk-App "Clubhouse" gilt als neuer Star unter den sozialen Netzwerken. Doch der steile Aufstieg hat auch Schattenseiten: Die meisten Nutzer geben bei der Registrierung die Daten ihrer Freunde preis.

Die Internet-Talk-App "Clubhouse" wächst rasant und ist nach Einschätzung von Experten auf dem Weg zum Massenprodukt. "Wir konzentrieren uns darauf, Clubhouse für die ganze Welt zu öffnen", kündigten die Unternehmensgründer Paul Davison and Rohan Seth kürzlich an. Verbraucherschützer sehen dies allerdings mit Sorge – sie werfen "Clubhouse" Verstöße gegen Datenschutzregeln vor.

Hochladen der Kontakte ist problematisch

So sollen Nutzerinnen und Nutzer bei der Registrierung der App den Zugriff auf sämtliche gespeicherten Kontakte erlauben. "So besteht die Gefahr, dass Schattenprofile erstellt und zu Werbezwecken genutzt werden", warnt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Dies sei aber laut Datenschutzgrundverordnung unzulässig, da die Betroffenen nicht vorab über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert würden.

Zudem können bei "Clubhouse" der Verbraucherzentrale zufolge alle Gespräche aufgezeichnet werden, wenn beispielsweise während des Live-Gesprächs ein Regelverstoß gemeldet wird. "Wer dann aber Zugriff auf die Gesprächsinhalte bekommt und wer und wann über die Löschung der Gespräche entscheiden wird, bleibt im Dunkeln", kritisiert Oelmann. Darüber hinaus sammele "Clubhouse" auch Nutzungsdaten zur Erstellung eines Kommunikationsprofils.

Welche Daten genau für welche Zwecke erhoben und verarbeitet werden, bleibe dabei offen, werfen Kritiker dem Unternehmen weiter vor. Die Verbraucherzentrale Bremen kommt zu dem Schluss: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie die Nutzung von "Clubhouse" mit der Preisgabe ihrer persönlichen Daten sowie der ihrer Familie, Freunde und Bekannten bezahlen.

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"Clubhouse" ist auf der Überholspur

Mit Hilfe frischen Kapitals von mehr als 180 Investoren wollen die "Clubhouse"-Gründer den Wert des Unternehmens auf fast eine Milliarde US-Dollar (820 Millionen Euro) steigern. Mittelfristig dürften wohl auch die Nutzerinnen und Nutzer zur Kasse gebeten werden, auf welche Weise genau, ist noch offen.

Erst Anfang vergangenen Jahres war die erste Testversion der App auf den Markt gekommen, seither hat die Zahl der Nutzer massiv zugenommen. Noch im vergangenen Mai war deren Zahl mit lediglich rund 1.500 angegeben worden, inzwischen sind es fast zwei Millionen mit schnell steigender Tendenz.

Die in Deutschland, durch abfällige Äußerungen von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Handyspiele des Linken-Politikers während wichtiger Corona-Beratungen, ins Gerede gekommene App steht bei Apple in der Rubrik soziale Netzwerke derzeit auf Platz eins der Downloads. Auf Android-Geräten steht "Clubhouse" bislang nicht zur Verfügung.

Darum geht es bei "Clubhouse

Das Geschäftsprinzip beruht auf einer Mischung aus Offenheit für lockere Gespräche mit Freundinnen und Freunden oder interessanten Menschen rund um die Welt einerseits und einem Hauch von Exklusivität andererseits. Erreicht wird dies durch ein Einladungsprinzip: Bei "Clubhouse" mitreden kann nur, wer von einem bestehenden Nutzer eingeladen wird – der wiederum vorerst nur höchstens zwei Einladungen an andere verschicken darf.

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Wer es geschafft hat, den Zugang zu ergattern, der kann sich in virtuelle Räume begeben und dort per Audiosignal real mit anderen dort Anwesenden sprechen. Ein Videosignal ist nicht vorgesehen. Tausende solcher Räume stehen dafür zur Verfügung. Der Ausschluss der Android-Nutzer – in Deutschland die große Mehrheit – liegt dem Unternehmen zufolge an technischen Gründen und soll, wie es heißt, möglichst bald beendet werden.

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