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Causa Schönbohm: Cyber-Sicherheitsrat Deutschland war im Visier mehrerer Geheimdienste


Causa Schönbohm
Umstrittener Cyber-Verein war im Visier von Geheimdiensten

Von dpa, arg

21.10.2022Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:221019-99-176283Vergrößern des BildesDer ehemalige BSI-Chef Arne Schönbohm: Am 18. Oktober wurde er von seiner Position von Bundesinnenministerin Nancy Faeser freigestellt. (Quelle: Rolf Vennenbernd)
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Der Verein "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland" stand im Visier mehrerer Nachrichtendienste. Der Vorwurf: Zu große Nähe in russische Geheimdienstkreise.

Der umstrittene Verein "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland" war nach einem Bericht des "Spiegel" im Blickfeld deutscher Geheimdienste – unabhängig von dem nun freigestellten Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm.

So habe es eine langjährige Operation des Bundesnachrichtendiensts (BND) gegeben, wie das Nachrichtenmagazin berichtet. Zudem seien der heutige Vereinsvorsitzende sowie eine Person aus dem Umfeld des Vereins vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwacht worden.

Mögliche Verbindung zu russischen Geheimdiensten

Dem Bericht zufolge geht es bei den Untersuchungen um eine unkritische Nähe zu Russland und mögliche Verbindungen zu russischen Geheimdiensten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben die Nachrichtendienste über Details in dem Fall auch mehrfach im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages berichtet. Bei den Sicherheitsbehörden herrschte dem Vernehmen nach auch Verärgerung, dass Details öffentlich wurden.

"Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht", teilte der BND auf Anfrage mit. "Der Bundesnachrichtendienst berichtet zu entsprechenden Themen insbesondere der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm die Ausübung seiner Amtsgeschäfte als BSI-Präsident untersagt. Zuvor war er bei einem Fest zum zehnjährigen Bestehen des Vereins aufgetreten. Er hatte den Verein damals mitgegründet. Schönbohm hat ein formales Disziplinarverfahren gegen sich verlangt, auch da sein Auftritt in dem Verein im Bundesinnenministerium genehmigt worden war.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Bereits am Dienstag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser Arne Schönbohm als Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abberufen. Nach einer Reportage des ZDF Magazin Royal entbrannte eine Diskussion um die Personalie, da Schönbohm und dessen Cyber-Sicherheitsrat ein zu unkritisches Verhältnis gegenüber Russland vorgeworfen wurde.

Laut eines Sprechers des Innenministeriums haben die Vorwürfe "das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Unparteilichkeit der Amtsführung […] der wichtigsten deutschen Cybersicherheitsbehörde nachhaltig beschädigt".

Politiker forderten nach der Abberufung schnell Aufklärung in der Sache. Vertreterinnen und Vertreter der Union sprachen indes von einem "Bauernopfer". Derzeit werden "alle Vorwürfe gründlich und mit Nachdruck untersucht" und der Sachverhalt einer eingehenden Prüfung unterzogen. Aus diesem Grunde gelte bis zum Abschluss der Untersuchung für Schönbohm die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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