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US-Justiz verlangt Daten von Trump-Gegnern


Demos zur Amtseinführung
US-Justiz verlangt Daten von Trump-Gegnern

dpa, rk

16.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Aktivisten verbrennen Papierkörbe und Zeitungsboxen am Rande der Proteste gegen Trumps Amtsantritt.Vergrößern des BildesAktivisten verbrennen Papierkörbe und Zeitungsboxen am Rande der Proteste gegen Trumps Amtsantritt. (Quelle: Andrees Latif/Reuters-bilder)
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Nach den teilweise gewalttätigen Demonstrationen am Rande der Amtseinführung von US-Präsident Donald Trump ist ein Streit um die Herausgabe von Daten entbrannt. Das US-Justizministerium will Zugriff auf die Adressen von 1,3 Millionen Besuchern einer Anti-Trump-Webseite.

Die Ermittlungsbehörden haben den technischen Betreiber der Internetseite disruptj20.org um Herausgabe von Nutzerdaten gebeten und dieses Gesuch mit einem Gerichtsbeschluss untermauert. Dabei soll es um Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und IP-Adressen von 1,3 Millionen Nutzern gehen.

Die Internetseite DisruptJ20.org war einer der zentralen Sammelpunkte für Anti-Trump-Demonstranten zur Amtseinführung des neuen Präsidenten. Ein kleiner Teil der Demonstrationen gegen Trump endete in gewalttätigen Ausschreitungen, unter anderem brannte ein Auto. Die Ermittler hoffen offenbar, mit Hilfe der Daten einen Teil der mutmaßlichen Straftäter identifizieren zu können. Die Seite wird inzwischen auch als Plattform für den Rechtsbeistand für Demonstranten genutzt, die damals festgenommen worden waren.

Dreamhost verweigert die Herausgabe der Daten

Der Internet-Betreiber "Dreamhost" hat die Aufforderung der Ermittler zurückgewiesen und rechtliche Schritte dagegen eingeleitet. Das Verlangen bedeute eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit und des Rechtes auf freie Meinungsäußerung, beides sei von der US-Verfassung geschützt, heißt es in einem Blogeintrag.

In Deutschland: IP-Adressen "personenbezogen"

Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2017 in einem Grundsatzurteil, dass die dynamischen IP-Adressen durch Webseitenbetreiber nur gespeichert werden dürfen, wenn die Betroffenen einwilligen oder die Gefahr eines Cyber-Angriffs im Einzelfall dies rechtfertigt. Die tatsächlichen Anschlüsse hinter dynamische IP-Adressen, die als Ziffernfolge den verbundenen Geräten zugeordnet werden, wechseln sehr häufig bei der Einwahl ins Internet.

Die Bundesnetzagentur hat die Vorratsdatenspeicherung, die Internetanbieter zur Speicherung der Verkehrsdaten verpflichtet, im Sommer ausgesetzt.

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