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Telefonabzocke: Bundesnetzagentur verbietet Vermittlungsnummer 118007


Bundesnetzagentur beendet Telefonabzocke

Von t-online, str

Aktualisiert am 04.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann spricht in einen Telefonhörer: Die Bundesnetzagentur geht gegen betrügerische Geschäftsmodelle mit Callcentern vor.Vergrößern des BildesEin Mann spricht in einen Telefonhörer: Die Bundesnetzagentur geht gegen betrügerische Geschäftsmodelle mit Callcentern vor. (Quelle: teutopress/imago-images-bilder)
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Fünf Euro pro Woche für einen wertlosen Weiterleitungs-Service: Die Bundesnetzagentur hat einer dreisten Telefonabzocke den Riegel vorgeschoben. Die Nummer wird abgeschaltet, ausgestellte Rechnungen müssen nicht bezahlt werden.

Die Bundesnetzagentur hat die Vermittlungsnummer 118007 wegen missbräuchlicher Geschäftspraktiken verboten und die Abschaltung angeordnet. Das teilte die Behörde in einer Pressemitteilung mit. Nach Ansicht der Netzagentur verstießen die Betreiber des Telefonservices gegen verschiedene verbraucherschutz- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben.

Fünf Euro pro Woche für ein wertloses "Spartarif-Abo"

Anrufern der Nummer 118007 wurden sogenannte "Spartarif-Abonnements" unterschoben, die per Tastendruck aktiviert wurden. Die wahren Kosten dafür wurden dabei jedoch verschleiert: Satte 4,99 Euro pro Woche stellten die Betreiber ihren unfreiwilligen Abonnenten nach Abschluss in Rechnung. Die Gegenleistung für die Gebühr bestand laut Netzagentur in der "Weiterleitung auf Hotlines". Kunden sollten die Abogebühr aber auch dann entrichten, wenn sie den Dienst gar nicht nutzten. Entsprechende Hinweise zu den Preisen in den Bandansagen seien "unvollständig und unklar" gewesen, bemängelt die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung.

Insgesamt bewertete die Behörde das Geschäftsmodell als unzulässig und hat daher die Abschaltung der Nummer angeordnet. Sämtliche Geldforderungen gegenüber den Verbrauchern seien damit ebenfalls hinfällig. "Wer die Nummer gewählt und ein Abonnement abgeschlossen hat, muss die Kosten hierfür nicht bezahlen", erklärt die Verbraucherschutzbehörde. "Diese Rechnungsbeträge dürfen nicht mehr eingezogen werden."

Betroffene müssen nicht zahlen

Verantwortlich für die Telefonabzocke unter der Nummer 118007 sind laut Netzagentur zwei Unternehmen namens First Telecom GmbH und New Media License Ltd., Singapur. Der erste Name taucht auch auf den Telefonrechnungen der betroffenen Verbraucher in den Einzelverbindungsnachweisen auf. Außerdem wurden die Abo-Gebühren zum Teil unter Einträgen wie "Festentgelt CC099, WA06 Vergünstigte Vermittlung", als "Artikel-Leistungsnummer 99714" oder als "Produkt-ID GG546" in Rechnung gestellt. Nach dem Einschreiten der Bundesnetzagentur sind betroffene Kunden jedoch zu keiner Zahlung verpflichtet.

"Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Immer wieder versuchen unseriöse Betreiber von Service-Rufnummern und Callcentern, die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu umgehen und Verbraucher mit verschiedenen Tricks in Abo-Fallen zu locken. Wer unerwartet hohe Rechnungen für unerwünschte Dienste erhält, kann sich in solchen Fällen auch an die Verbraucherzentrale wenden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
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