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Horst Seehofers Pressekonferenz im Faktencheck


Richtig oder falsch?
Seehofers Aussagen zum Datenhack im Faktencheck

Von t-online, hd

Aktualisiert am 08.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Pressekonferenz zu Cybersicherheit: Horst Seehofer (CSU), Bundesminister für Inneres, Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts und Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der InformationstechnikVergrößern des BildesPressekonferenz zu Cybersicherheit: Horst Seehofer (CSU), Bundesminister für Inneres, Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts und Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)
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Innenminister Horst Seehofer hat in einer Pressekonferenz erklärt, wie der 20-jährige Täter aus Mittelhessen gefasst wurde und Konsequenzen verkündet. t-online.de macht den Faktencheck.

Nach der Bekanntgabe der Verhaftung eines Tatverdächtigen gab Horst Seehofer (CSU) eine Pressekonferenz zum Thema Cybersicherheit im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin.

Der Innenminister bewertet die Cybersicherheitslage im Allgemeinen als stabil und nennt Früherkennung und Sensibilisierung rund um das Thema Cybersicherheit in Firmen und Privathaushalten als die beiden wichtigsten Faktoren in der Bekämpfung von Cyberkriminalität.

Das ist richtig, eine nachlässige Sicherung von Daten macht es Hackern oder "Crackern" sehr leicht, an private Daten zu kommen.

Seehofer erklärte, er werde veranlassen, dass die von dem Tatverdächtigen veröffentlichten Daten "möglichst wieder gelöscht" werden.

Das geht nicht, brisante Daten, die einmal ins Netz gestellt werden, werden in kurzer Zeit tausendfach kopiert und verteilt, sie lassen sich nicht wieder komplett löschen. Das erklärte anschließend in der Konferenz auch Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

Seehofer erklärte, dass ein staatliches Sicherheitslabel zum Beispiel für Router geschaffen werden soll, um Verbraucher zu informieren. Dies sei ein Teil eines geplanten "IT-Sicherheitsgesetzes 2.0".

Das ist richtig, hat aber nichts mit dem aktuellen Fall zu tun. Die Pläne für ein Label gibt es schon länger. Sicherheitslabel von privaten Prüfinstituten gibt es schon seit Jahren, sie hätten den aktuellen Fall aber nicht verhindern können. Ist zum Beispiel ein Passwort leicht zu erraten, nützt auch der sicherste Router mit Prüflabel nichts. Wie eine Alarmanlage, die zwar die Fenster sichert, aber die offen stehende Tür nicht bemerkt.

Seehofer gratulierte den Sicherheitsbehörden zu ihrem schnellen Ermittlungserfolg.

Vollkommen richtig, der Täter hat es den Ermittlern durch viele Fehler aber auch relativ leicht gemacht, ihn zu finden. So benutzte er in Chats oft das gleiche Pseudonym und ließ seinen Telegram-Account auf seinem privaten Handy laufen.

Seehofer sagte, man könne "absolute Sicherheit gerade in der Cybersicherheit nicht versprechen".

Das ist richtig. Er hätte auch sagen können: "Es gibt keine absolute Sicherheit im Internet." Denn Sicherheitslücken in Routern, Rechnern und Software tauchen sehr oft auf, Phishing und Betrug sind im Internet weit verbreitet und können natürlich von Betrügern ausgenutzt werden. Und viele Nutzer gehen viel zu sorglos mit ihren persönlichen Daten um und sichern ihre Onlinekonten nicht genug.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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