t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberAltersvorsorgeGesetzliche Rente

Wann muss ich mit Schwerbehinderung Rentensteuern zahlen?


Schlagzeilen
Symbolbild für einen TextWarnung vor Überflutungen in NRWSymbolbild für einen TextADAC: Diese Spritpreise kommen nunSymbolbild für einen TextRügen heißt plötzlich Usedom
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

Schwerbehinderung: Wann muss ich Rentensteuern zahlen?

Von t-online, mak

07.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Mann im Rollstuhl (Symbolbild): Menschen mit einer Schwerbehinderung können viele Kosten steuerlich geltend machen.
Mann im Rollstuhl (Symbolbild): Menschen mit einer Schwerbehinderung können viele Kosten steuerlich geltend machen. (Quelle: PixelsEffect/getty-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich habe eine Schwerbehinderung. Wann muss ich Steuern auf die Rente zahlen?

Das hängt davon ab, ob Sie steuerpflichtig sind und Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Grundsätzlich gilt: Bei Menschen mit einer Schwerbehinderung wird das zu versteuernde Einkommen etwas anders berechnet als bei Menschen ohne.

Denn: "Für 'typische Kosten' können Sie den Behindertenpauschbetrag zum Abzug bringen. Dafür müssen Sie eine Bescheinigung des Versorgungsamts oder einen Schwerbehindertenausweis vorlegen", sagt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), t-online. Mehr zum Schwerbehindertenausweis lesen Sie hier.

Stefanie Pieper, Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Stefanie Pieper, Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Quelle: Privat)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

So hoch ist der Behindertenpauschbetrag

Grad der Behinderung Pauschbetrag
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro
60 1.440 Euro
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro

Gut zu wissen: Blinde Menschen oder Menschen, die hilflos sind, also dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Pauschbetrag von 7.400 Euro.

Weitere Gesundheitskosten können abgesetzt werden

"Alternativ ist es auch möglich, die Kosten, die Ihnen womöglich durch die Schwerbehinderung entstehen, einzeln nachzuweisen, wenn sich dies günstiger für Sie auswirkt", so die Expertin.

Weitere Gesundheitsaufwendungen, die ärztlich verordnet wurden, können Menschen mit einer Schwerbehinderung zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, erklärt sie. Besonderheiten gebe es hier womöglich bei den Fahrtkosten. Wenden Sie sich bei Fragen am besten an einen Steuerexperten.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Stefanie Pieper
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Wann muss ich als Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung?
  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff
Einkommen

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagramYouTubeSpotify

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfe & ServiceFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website