t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberAltersvorsorgeGesetzliche Rente

Rentenzuschlag: Das ändert sich für bestimmte Rentner ab Dezember 2025


Drei Millionen betroffen
Rentenzuschlag wird neu berechnet: Erstattung möglich

Von t-online, cho

14.07.2025 - 11:31 UhrLesedauer: 2 Min.
Rentner liest einen Bescheid: Im Dezember 2025 erhalten manche Rentner einen neuen Rentenbescheid.Vergrößern des Bildes
Rentner liest einen Bescheid: Im Dezember 2025 erhalten manche Rentner einen neuen Rentenbescheid. (Quelle: Barbara Lorena Vergara/getty-images-bilder)
News folgen

Drei Millionen Rentner erhalten derzeit einen Zuschlag zu ihrer Erwerbsminderungsrente – doch dieser wird bald anders berechnet und ausgezahlt. Was Betroffene wissen sollten.

Seit Juli 2024 erhalten viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner einen Zuschlag auf ihre Rente. 7,5 Prozent obendrauf gibt es für all diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat, 4,5 Prozent, wenn die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2019 begonnen hat.

Loading...

Damit reagierte die Politik auf jahrelange Kritik: Wer schon vor den Rentenreformen 2014 und 2019 eine Erwerbsminderungsrente bezog, ging bis vergangenen Sommer leer aus – während spätere EM-Rentner durch gesetzliche Verbesserungen bessergestellt wurden. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

Rund drei Millionen Menschen profitieren seitdem vom sogenannten Bestandsverbesserungsgesetz. Doch was viele nicht wissen: Dieser Zuschlag ist zunächst nur befristet. Ab 1. Dezember 2025 gilt eine neue Rechtsgrundlage – ab dann wird der Zuschlag anders berechnet und ausgezahlt. t-online erklärt, welche Folgen das für Sie hat.

Gut zu wissen

Die unterschiedlich hohen Rentenzuschläge ergeben sich daraus, dass Renten ab Mitte 2014 bereits Verbesserungen wie eine verlängerte Zurechnungszeit enthalten – also eine rechnerische Verlängerung der Erwerbsbiografie.

Was ändert sich ab Dezember 2025?

Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat ausgezahlt, sondern in die reguläre Monatsrente integriert. Maßgeblich ist dann nicht mehr der Rentenzahlbetrag, sondern es sind die persönlichen Entgeltpunkte, also das versicherte Einkommen während des Berufslebens.

Der Zuschlag wird künftig dauerhafter Bestandteil der gesetzlichen Rente. Damit wächst er künftig automatisch bei jeder Rentenerhöhung mit. Grundlage ist dann § 307i SGB VI (bisher: § 307j SGB VI).

Bekomme ich jetzt mehr oder weniger Rente?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Deutsche Rentenversicherung wird die Rente zum Stichtag 30. November 2025 neu berechnen. Dabei kann Folgendes passieren:

  • Die neue Rente ist höher als bisher: Dann erhalten Betroffene eine Einmalzahlung. Der Differenzbetrag wird mit 17 multipliziert (für die Monate Juli 2024 bis November 2025) und nachgezahlt. Ein Beispiel: Wenn ab Dezember 2025 monatlich 10 Euro mehr gezahlt werden, ergibt das 170 Euro Nachzahlung.
  • Die neue Rente ist niedriger als bisher: Die zu viel erhaltenen Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt.

Müssen Rentner etwas tun?

Ja – ab Dezember 2025 erhalten Betroffene einen neuen Rentenbescheid. Diesen sollten Sie gründlich prüfen. Wenn die Berechnung falsch erscheint, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Video | Geld im Alter reicht nicht aus: "Wir gehen beide noch arbeiten"
Video lädt
Player wird geladen
Quelle: t-online

Was sind die Vor- und Nachteile der neuen Regelung?

Dass der Rentenzuschlag künftig Teil der regulären Rente wird, hat Vor- und Nachteile. Einerseits steigt er auf diese Weise dauerhaft mit, wenn auch die restliche Rente zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst wird. Die Berechnung über Entgeltpunkte ist zudem transparenter und langfristig gerechter.

Andererseits gilt der Zuschlag ab Dezember 2025 damit als Einkommen. Das kann Folgen für all jene haben, die eine Witwen- oder Witwerrente beziehen. Der Zuschlag wird dann nämlich bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Das kann zur Kürzung der Hinterbliebenenrente führen. Lesen Sie hier, wie eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom