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Mütterrente III: Rentenversicherung warnt vor Start ab 2027


"Nicht bezifferbare Mehraufwände"
Rentenversicherung warnt vor überstürzter Mütterrente

Von t-online, cho

16.07.2025 - 14:22 UhrLesedauer: 2 Min.
Deutsche Rentenversicherung: Die Rentenkasse hält die Einführung der Mütterrente III ab 2027 für überhastet.Vergrößern des Bildes
Deutsche Rentenversicherung: Die Rentenkasse hält die Einführung der Mütterrente III ab 2027 für überhastet. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)
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Die geplante Ausweitung der Mütterrente könnte Millionen Frauen höhere Renten bringen. Doch die Rentenversicherung warnt vor Umsetzungshürden.

Mehr Rente für ältere Mütter – das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) vor. Wer Kinder vor 1992 bekommen hat, soll dank der sogenannten Mütterrente III künftig ebenso viele Rentenpunkte erhalten wie Eltern später geborener Kinder. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) äußert deutliche Bedenken.

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Mütterrente könnte rückwirkend gezahlt werden

"Sollte es zum Start der Mütterrente III vor 2028 kommen, ergeben sich weitere erhebliche Auswirkungen für deren Umsetzung", heißt es in einer ersten Stellungnahme der gesetzlichen Rentenkassen, die dem Portal ihre-vorsorge.de vorliegt. Die Bundesregierung plant einen Start der neuen Mütterrente bereits ab dem Jahr 2027.

Insbesondere die technische Komplexität und der Verwaltungsaufwand würden zunehmen. Ein zu schneller Start könne "zeitliche Verschiebungen" nach sich ziehen. Heißt: Die höhere Rente, auf die Mütter (und manche Väter) dann ab 2027 Anspruch hätten, könnte unter Umständen erst rückwirkend gezahlt werden – was auch die Kosten weiter erhöhen würde.

Auch könnten Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen auftreten – etwa bei der Hinterbliebenenrente, der Grundsicherung oder dem Wohngeld. Diese würden zu "nicht bezifferbaren Mehraufwänden bei anderen Trägern von Sozialleistungen" und auch in der Rentenversicherung führen, so die Einschätzung der DRV.

Mütterrente III: Was ist genau geplant?

Im Entwurf zum Rentenpaket 2025 ist vorgesehen, die Kindererziehungszeiten bei der Rente weiter anzugleichen. Künftig sollen auch für vor 1992 geborene Kinder drei Rentenpunkte angerechnet werden. Bislang sind es 2,5 Punkte. Lesen Sie hier, wie viel Geld insbesondere Rentnerinnen dann mehr hätten. Von der geplanten Regelung könnten laut Schätzungen rund zehn Millionen Rentenversicherte profitieren.

Zustimmung äußert die Rentenversicherung zur geplanten Finanzierung: Statt aus Beitragsmitteln soll die Mütterrente III aus Steuermitteln finanziert werden. Die Ausweitung der Erziehungszeiten gilt als sogenannte versicherungsfremde Leistung, da für sie keine Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern eingezahlt wurden.

Wird sie aus Steuermitteln gezahlt, übernimmt die gesamte Gesellschaft Verantwortung dafür, dass alle Mütter für ihre Erziehungsleistung mit gleich vielen Rentenpunkten bedacht werden.

Die DRV weist allerdings darauf hin, dass die Kosten der bisherigen Mütterrenten I und II aus den Jahren 2014 und 2019 bislang nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus Beiträgen finanziert wurden. Eine vollständige Steuerfinanzierung auch für frühere Reformen wäre aus Sicht der Rentenkasse "sachgerecht".

Stabiles Rentenniveau belastet zusätzlich

Auch das ebenfalls im Rentenpaket enthaltene Vorhaben zur Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis Mitte 2032 bewertet die DRV grundsätzlich positiv. Die Finanzierung durch den Bund werde begrüßt.

Allerdings rechnet die Rentenversicherung ab 2029 mit deutlich steigenden Kosten, die demografisch bedingt weiter zunehmen dürften. So sei 2030 mit Kosten von 9,4 Milliarden Euro zu rechnen, 2040 bereits mit 15,4 Milliarden Euro.

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