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Witwenrente: Wird ein 520-Euro-Job angerechnet? Rentenfrage der Woche


Hinzuverdienst
Wird ein Minijob auf die Witwenrente angerechnet?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 16.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Älterer Mann frühstückt alleine (Symbolbild): Auf die Witwenrente wird das eigene Einkommen angerechnetVergrößern des Bildes
Auf die Witwenrente wird das eigene Einkommen angerechnet (Symbolbild). (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Viele staatliche Leistungen werden gekürzt, wenn man mit seinem Verdienst über eine bestimmte Grenze kommt. Doch gilt das auch bei der Witwenrente?

Ja. Auf die Witwenrente wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Dazu zählen zum Beispiel eine eigene Rente oder auch Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit, auch wenn es sich um einen Minijob handelt.

"Allerdings wird nur Einkommen angerechnet, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Dieser Freibetrag beträgt bei Wohnsitz im Westen rund 951 Euro und bei Wohnsitz im Osten rund 938 Euro bis Ende Juni 2023. Der über dem Freibetrag liegende Betrag wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, so der Experte.

"Haben Sie ausschließlich Einkommen aus einem 520-Euro-Job, würde die Witwenrente nicht gekürzt werden, da der Freibetrag nicht überschritten wird." Lesen Sie hier, wann Sie überhaupt Anspruch auf die Witwenrente haben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement Dirk Manthey
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