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Krankenversicherung in der Elternzeit: Das sollten Sie wissen


So sind Sie wΓ€hrend der Elternzeit krankenversichert


30.10.2020Lesedauer: 4 Min.
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt

FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Vater mit Tochter (Symbolbild): Die Elternzeit sollte gut vorbereitet sein – auch was die Krankenversicherung angeht.
Vater mit Tochter (Symbolbild): Die Elternzeit sollte gut vorbereitet sein – auch was die Krankenversicherung angeht. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Die Elternzeit will gut vorbereitet sein. Arbeitgeber oder Auftraggeber mΓΌssen rechtzeitig informiert, das Elterngeld beantragt und die finanzielle Planung abgeschlossen sein. Ein wichtiger Faktor: die Krankenversicherung.

Vor der Geburt eines Kindes haben Eltern alle HÀnde voll zu tun. Meist haben werdende Mütter und VÀter anderes im Sinn, als ihre Finanzen durchzurechnen. Deshalb ist es wichtig, die Hâhe des Elterngeldes und die laufenden Kosten wÀhrend der Elternzeit schon vorher zu kennen, damit es spÀter finanziell keine bâse Überraschung gibt.

Ein wichtiger Faktor sind die Kosten fΓΌr die Krankenversicherung der Eltern – auch wΓ€hrend der Elternzeit. Denn nicht immer ist eine beitragsfreie Versicherung mΓΆglich. Worauf Sie dabei achten sollten, erlΓ€utert Ihnen t-online.

Wer ist wΓ€hrend der Elternzeit beitragsfrei versichert?

Anders als vielfach angenommen, werden gesetzlich Versicherte wΓ€hrend der Elternzeit nicht automatisch beitragsfrei gestellt. Die Beitragsfreiheit gilt fΓΌr Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer freiwillig versichert ist, muss in der Regel wΓ€hrend der Elternzeit BeitrΓ€ge an die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Ausnahmen gelten bei einer Familienversicherung (siehe unten). Privatversicherte mΓΌssen ebenfalls weiter BeitrΓ€ge zahlen.

Freiwillig versichert sind Sie, wenn Sie jΓ€hrlich mehr als 62.500 Euro brutto (Stand: 2020) verdienen und in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben sind. Auch SelbststΓ€ndige und Freiberufler, die sich fΓΌr die gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, sind freiwillig Versicherte. Pflichtversichert sind Sie dagegen, wenn Sie weniger als 62.550 Euro brutto pro Jahr verdienen.

Außerdem sind folgende Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen pflichtversichert:

  • Rentner
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • KΓΌnstler und Publizisten

Familienversicherung bleibt auch wΓ€hrend Elternzeit bestehen

Wenn Sie vor Beginn der Elternzeit familienversichert waren, bleibt die Familienversicherung auch wΓ€hrend der Elternzeit beitragsfrei bestehen.

Falls Sie in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert waren, mΓΌssen Sie diese auch wΓ€hrend der Elternzeit weiterbezahlen. Aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen empfiehlt es sich in jedem Fall, den Versicherungsstatus frΓΌhzeitig mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu klΓ€ren.

Wichtig zu wissen: Die Beitragsfreiheit gilt ausschließlich für den Bezug des Elterngeldes. Wenn Sie daneben weitere Einnahmen erzielen, müssen Sie dafür gegebenenfalls auch KrankenkassenbeitrÀge bezahlen. Handelt es sich um eine Teilzeitstelle, zahlen Sie die HÀlfte des Beitrags und der Arbeitgeber mit seinem Arbeitgeberanteil die zweite HÀlfte.

Muss ich wΓ€hrend der Elternzeit BeitrΓ€ge bezahlen?

Ob Sie BeitrΓ€ge zahlen mΓΌssen oder nicht, hΓ€ngt von Ihrem Versichertenstatus ab. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, kann wΓ€hrend des Bezuges von Elterngeld beitragsfrei versichert bleiben (siehe oben).

Als freiwillig Versicherter oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung mΓΌssen Sie Ihre BeitrΓ€ge hingegen weiterzahlen. Auch wer wΓ€hrend der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, muss seinen Versichertenanteil ΓΌbernehmen.

Wie hoch ist mein Beitrag als freiwillig Versicherter wΓ€hrend der Elternzeit?

Die BeitrΓ€ge fΓΌr die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden prozentual berechnet. Der Allgemeine Beitragssatz fΓΌr die gesetzliche Krankenversicherung inklusive Anspruch auf Krankengeld liegt aktuell bei 14,6 Prozent Ihres Bruttogehaltes. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, so sinkt der Beitrag auf 14 Prozent. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse, der zwischen null und drei Prozent liegen kann.

Jetzt stellt sich natΓΌrlich die Frage, von welcher Berechnungsgrundlage aus die Krankenkassen den Beitrag berechnen. Das Elterngeld wird beispielsweise nicht mit einkalkuliert. DafΓΌr aber alle anderen Einnahmen –auch Kapitaleinnahmen.

Als Mindesteinkommen fΓΌr die Berechnung des monatlichen Beitrages ziehen die Krankenkassen den Betrag von 1.061,67 Euro heran – der HΓΆchstbetrag liegt bei einem Monatseinkommen von 4.687,50 Euro. Die gesetzliche Kasse kostet pro Monat also mindestens 148,54 Euro.

Ist die private Krankenversicherung (PKV) beitragsfrei wΓ€hrend der Elternzeit?

Nein. Die private Krankenversicherung bietet keine beitragsfreie Versicherungszeit wΓ€hrend der Elternzeit an. Das heißt: Sie mΓΌssen Ihre bisherige BeitrΓ€ge fortzahlen – und zusΓ€tzlich auch die ArbeitgeberbeitrΓ€ge tragen.

Denn bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern entfΓ€llt in der Elternzeit der Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Dadurch kΓΆnnen sich die Versicherungskosten wΓ€hrend der Elternzeit verdoppeln. Es kΓΆnnte deshalb sinnvoll sein, den Tarif vor Beginn der Elternzeit zu ΓΌberprΓΌfen und gegebenenfalls einen gΓΌnstigeren zu wΓ€hlen. Dann mΓΌssen Sie in der Regel aber auch Abstriche bei den Leistungen machen.

Es ist auch mΓΆglich, dass der Arbeitgeber des Partners einen hΓΆheren Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bezahlt, falls der Maximalbetrag noch nicht erreicht ist. Denn Familienmitglieder haben ebenfalls Anrecht auf den Arbeitgeberzuschuss.

Privat Versicherte bekommen in der Regel hΓΆheres Elterngeld

Als Ausgleich fΓΌr die hΓΆheren Versicherungskosten bekommen privat Versicherte in der Regel ein etwas hΓΆheres Elterngeld. Grund dafΓΌr ist, dass der Staat bei gesetzlich Pflichtversicherten bei der Berechnung des Elterngeldes eine Pauschale abzieht fΓΌr die BeitrΓ€ge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Pauschale liegt bei neun Prozent des Einkommens.

FΓΌr Privatversicherte gilt das nicht. Bei ihnen setzen die SozialbehΓΆrden damit ein etwas hΓΆheres Nettoeinkommen an, entsprechend steigt auch ihr Anspruch auf Elterngeld.

Wie komme ich zur Elternzeit zurΓΌck in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn Sie planen, wÀhrend der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, gibt es für Privatversicherte die Mâglichkeit, in den Schoß der gesetzlichen Krankenkassen zurückzukehren. Dafür dürfen Sie wÀhrend der Elternzeit aber im Schnitt nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Falls Sie mit Ihrer Neben- oder TeilzeittΓ€tigkeit mehr als 450 Euro im Monat verdienen und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bleiben, werden Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kΓΆnnen sich aber auf Wunsch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Jedes Jahr gilt fΓΌr sie ein anderer Wert. 2020 liegt die Allgemeine Versicherungspflichtgrenze bei 62.550 Euro, 2021 steigt sie voraussichtlich auf 64.350 Euro.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • gesetzlichekrankenkassen.de
  • tk.de
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