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1962 geboren: Wann kann ich in Rente gehen? | Alle wichtigen Informationen


Renteneintritt
1962 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?


17.08.2023Lesedauer: 3 Min.
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Älteres Ehepaar sichtet Unterlagen (Symbolbild): Wer es sich leisten kann, braucht nicht auf den gesetzlichen Renteneintritt zu warten. (Quelle: insta_photos/getty-images-bilder)

Wer 1962 geboren ist, fiebert womöglich schon dem Ruhestand entgegen. Doch wann genau können Sie in Rente gehen? Das sind Ihre Möglichkeiten.

Viele Arbeitnehmer warten sehnsüchtig auf den Ruhestand. Manch einer jedoch, ohne genau zu wissen, wann es denn so weit ist. Entscheidend ist Ihr Geburtsjahr. Wir zeigen Ihnen, was für Sie gilt, wenn Sie im Jahr 1962 geboren wurden.

Jahrgang 1962: Wann kann ich in Rente gehen?

Möchten oder müssen Sie so lange arbeiten, wie es die gesetzliche Regelaltersgrenze für Sie vorsieht, sollten Sie sich folgendes Alter merken: 66 Jahre und acht Monate. Das ist das Renteneintrittsalter für alle, die Jahrgang 1962 sind.

Diese reguläre Altersrente erhalten Sie aber nur, wenn Sie neben dem Alter noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist beides der Fall, erhalten Sie mit 66 Jahren und acht Monaten eine ungekürzte Rente. Mehr dazu, wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen, lesen Sie hier.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen für die verschiedenen Jahrgänge im Überblick:

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Rente nach 45 Versicherungsjahren

Unter Umständen müssen Sie aber nicht warten, bis Sie 66 Jahre und acht Monate alt sind. Kommen Sie nicht bloß auf fünf, sondern auf 45 Versicherungsjahre, gelten Sie als besonders langjährig Versicherter. Sie können dann bereits mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.

Diese Altersrente wird oft noch "Rente mit 63" genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für alle nachfolgenden Jahrgänge gilt eine spätere Altersgrenze. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier.

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Wichtig: Möchten Sie ohne Abschläge in Rente gehen, ist die Altersgrenze von 64 Jahren und acht Monaten der frühestmögliche Zeitpunkt, wenn Sie 1962 geboren wurden. Jeder Tag früher geht mit finanziellen Einbußen einher.

Frührente mit Abschlägen ab 63 Jahren

Können Sie sich das leisten, ist ein noch früherer Ruhestand drin. Sie können dann wählen: Frühestmöglicher Renteneintritt für die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen sind 63 Jahre. Dann werden Ihnen aber 13,2 Prozent Ihrer Rente abgezogen – und das dauerhaft. Gehen Sie hingegen nur einen Monat früher in Rente, also mit 64 Jahren und sieben Monaten, liegt der Abschlag nur bei 0,3 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Pro Monat, den Sie vor der Altersgrenze in Rente gehen, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rentenzahlung abziehen. Diese Altersrente für langjährig Versicherte können Sie zudem nur beziehen, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn die Beitragsjahre nicht reichen.

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Besondere Regel für Menschen mit Behinderung

Noch frühere Altersgrenzen greifen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Auch hier wird unterschieden zwischen Altersrente mit Abschlägen und ohne. Letzteres ist maximal zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze möglich. Wer 1962 geboren ist, kann mit Schwerbehinderung also bereits mit 64 Jahren und acht Monaten ungekürzte Rente beziehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Beitragsjahre.

Ist Ihnen das zu spät und machen Ihnen dauerhafte Einbußen auf Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen nichts aus, können Sie noch einmal maximal drei Jahre früher aus dem Berufsleben aussteigen. Jeder Monat, den Sie früher Rente beziehen, kostet Sie dann wieder 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente – maximal also 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent), wenn Sie mit 61 Jahren und acht Monaten erstmals Rente beziehen.

Verwendete Quellen
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte"
  • sovd-sh.de: "Jahrgang 1962 und Rente: Wann geht es in den Ruhestand?"
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