t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberAltersvorsorgeGesetzliche Rente

Wie viel Rente darf ich haben ohne Steuern zu zahlen?


Grundfreibetrag für Altersbezüge
Wie viel Rente darf ich haben, ohne Steuern zu zahlen?

t-online, Raphael Diebold

Aktualisiert am 10.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 116981148Vergrößern des BildesEine wichtige Frage als Rentner: Wie viel Steuern fallen für mich an? (Quelle: Simona Pilolla via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Unter bestimmten Umständen wird Ihre Rente steuerpflichtig. Doch wie hoch darf diese ausfallen, ohne dass Sie Steuern zahlen müssen?

Die Frage, wie viel Rente man steuerfrei beziehen kann, ist für viele Rentner von großer Bedeutung. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, und es gibt Unterschiede zwischen Ledigen und Ehepaaren.

Steuerfreibetrag für Ledige

Ledige Rentner müssen ihre Rente nur versteuern, wenn diese den jährlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2024: 11.784 Euro) übersteigt. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass Renten bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben. Fällt die Rente jedoch höher aus, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Wichtig ist zu beachten, dass nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt, besteuert wird.

Steuerfreibetrag für Ehepaare

Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Grundfreibetrag, also 21.816 Euro (2024: 23.568). Dies bedeutet: Ehepaare beziehen gemeinsam eine höhere Rente, ohne steuerpflichtig zu werden. Auch hier wird nur der Teil besteuert, der den doppelten Freibetrag übersteigt. Prüfen Sie daher als Ehepaar Ihre gemeinsamen Renteneinkünfte und nehmen gegebenenfalls steuerliche Optimierungen vor, um die finanzielle Belastung zu minimieren.

Die Berechnung der steuerpflichtigen Rente

Um zu ermitteln, wie viel von der Rente steuerpflichtig ist, ziehen Sie den Rentenfreibetrag heran. Dieser wird im ersten Jahr des Rentenbezugs festgelegt und bleibt in den folgenden Jahren unverändert. Im Jahr 2023 beträgt der Rentenfreibetrag 17 Prozent der Bruttorente. Im Jahr 2024 sinkt der Rentenfreibetrag auf 16 Prozent. Der Rentenfreibetrag schrumpft mit jedem Jahr, das Sie später in Rente gehen. Ab 2040 gibt es keinen Rentenfreibetrag mehr, die Altersrente wird dann zu 100 Prozent versteuert.

Das folgende Beispiel zeigt, wie es geht:

  1. Ein lediger Rentner mit einer jährlichen Bruttorente von 12.000 Euro hätte einen Rentenfreibetrag von 2.040 Euro (17 Prozent von 12.000 Euro). Das ist der Teil, der steuerfrei bleibt.
  2. Die steuerpflichtige Rente beträgt somit 9.960 Euro (12.000 Euro – 2.040 Euro).
  3. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro liegt, müsste der Rentner in diesem Beispiel keine Steuern zahlen.
  4. Um die steuerfreie Grenze zu erreichen, müssten Sie bei Renteneintritt im Jahr 2023 etwa 13.140 Euro Rente beziehen. Das entspricht 1.095 Euro Rente pro Monat. Erhalten Sie eine höhere Rente, wird diese ab dem ersten Cent darüber besteuert. Im Jahr 2024 liegt die steuerfreie Grenze bei Renteneintritt in 2023 bei etwa 14.200 Euro pro Jahr.

Erfahren Sie hier in einer ausführlichen Beispielrechnung, wie Sie die Steuern auf Ihre Rente selbst ausrechnen können.

Wichtige Hinweise:

  • Prüfen Sie als Rentner Ihre Steuerpflicht und geben Sie gegebenenfalls eine Steuererklärung ab.
  • Auch andere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder ein Nebenjob über der Minijob-Gehaltsgrenze sind steuerpflichtig, wenn sie die monatliche Rente über den Grundfreibetrag hinaus erhöhen.

Um finanzielle Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen im Rentenalter zu kennen. Eine Möglichkeit, die steuerliche Belastung zu minimieren, ist die Investition in steuerbegünstigte Anlageprodukte oder die Nutzung von Steuervergünstigungen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Rentenbeginn eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um die Weichen für einen finanziell sorglosen Ruhestand zu stellen.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale.de: "Steuererklärung für Rentner: Spartipps von der Steuer-Expertin"
  • bundesfinanzministerium.de: "Rentenbesteuerung"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website