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1974 geboren: Wann kann ich in Rente? | Renteneintrittsalter


Renteneintrittsalter
1974 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?


24.01.2024Lesedauer: 3 Min.
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Eine Frau genießt die Sonne (Symbolbild): Auch wer noch etwas Zeit bis zur Rente hat, sollte seine Optionen kennen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau genießt die Sonne (Symbolbild): Auch wer noch etwas Zeit bis zur Rente hat, sollte seine Optionen kennen. (Quelle: Szepy/getty-images-bilder)

Ihre Rente kann beginnen, sobald das Eintrittsalter erreicht ist. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten. Was für den Jahrgang 1974 gilt.

Ihr Geburtsjahr entscheidet darüber, wann Sie in Rente gehen können. Wer 1974 geboren ist, muss sich noch eine ganze Weile gedulden, bis er das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht. Unter Umständen können Sie aber auch schon früher in Rente gehen, als es die Regelaltersgrenze vorsieht. Ihre Optionen im Überblick.

1974 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?

Möchten oder müssen Sie so lange arbeiten, wie es die gesetzliche Regelaltersgrenze für Sie vorsieht, gilt für Sie dasselbe wie für alle Jahrgänge ab 1964: Sie können mit 67 Jahren in Rente gehen. Für den Jahrgang 1974 bedeutet das also: im Jahr 2041.

Diese reguläre Altersrente erhalten Sie aber nur, wenn Sie neben dem Alter noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist beides der Fall, erhalten Sie mit 67 Jahren eine ungekürzte Rente. Mehr dazu, wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen, lesen Sie hier.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen für die verschiedenen Jahrgänge im Überblick:

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"Rente mit 63" nach 45 Beitragsjahren

Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter. Sie können dann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, als es Ihr reguläres Renteneintrittsalter vorsieht. Für das Geburtsjahr 1974 ist diese Rentenart also mit 65 Jahren möglich. Oder anders gesagt: im Jahr 2039.

Sie sehen: Mit der umgangssprachlich genutzten Bezeichnung "Rente mit 63" hat die Rente für besonders langjährig Versicherte inzwischen nichts mehr zu tun. Nur wer vor 1953 geboren wurde, konnte ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Für alle jüngeren Jahrgänge gelten höhere Altersgrenzen. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier.

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Gut zu wissen: Möchten Sie in Rente gehen, ohne dass diese gekürzt wird, ist die Altersgrenze von 65 Jahren der frühestmögliche Zeitpunkt, wenn Sie im Jahr 1974 geboren wurden. Jeder Tag früher bedeutet finanzielle Einbußen.

Rente mit 63 – so geht es auch für den Jahrgang 1974

Auch wenn die Rente für besonders langjährig Versicherte für Ihren Jahrgang nicht mehr im Alter von 63 Jahren losgeht, gibt es trotzdem eine Möglichkeit, in diesem Alter in Rente zu gehen. Allerdings müssen Sie dann mit einer dauerhaft niedrigeren Rente auskommen.

Die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen steht Ihnen offen, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn die Beitragsjahre nicht reichen.

Pro Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent Ihrer Rentenzahlung abgezogen. Entscheiden Sie sich also als 1974 Geborene für den frühestmöglichen Beginn dieser Rente, also mit 63 Jahren im Jahr 2037, bedeutet das eine Rentenkürzung um 14,4 Prozent (0,3 x 48 Monate).

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Ausnahme für Menschen mit Behinderung

Nur in einem Fall können Sie sogar noch früher in Rente gehen als mit 63 Jahren. Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis, können 1974 Geborene maximal drei Jahre vor dem Regeleintrittsalter in Rente gehen – also mit 62 Jahren im Jahr 2036.

Dann wird aber wieder der Höchstbetrag an Abzügen fällig: 10,8 Prozent. Denn wie bei der Rente für langjährig Versicherte gilt auch hier, dass Sie pro Monat, den Sie früher Rente beziehen, 0,3 Prozent Ihrer Rente verlieren (0,3 x 36 Monate = 10,8 Prozent).

Ohne Abschläge können Sie mit Schwerbehinderung mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn Sie 1974 geboren wurden – also 2039. Voraussetzung sind mindestens 35 Beitragsjahre.

Verwendete Quellen
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