Privilegien für Ältere Diese Vorteile bringt eine Witwenrente nach altem Recht

Die Witwenrente kann unterschiedlich ausfallen: Wer noch unter das alte Recht fällt, profitiert oft von höheren Zahlungen und längerer Dauer.
Witwenrente ist nicht gleich Witwenrente: Wie die Leistung bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente genau ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob für Sie noch das sogenannte alte Recht gilt oder bereits das neue. Vor allem ältere Ehepaare genießen nach wie vor Privilegien, die es für neue Ehen nicht mehr gibt.
Für wen gilt das alte Recht bei der Witwenrente?
Das alte Recht greift, wenn
- der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist.
Oder wenn: - die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Was sind die Vorteile der Witwenrente nach altem Recht?
Der wohl wichtigste Vorteil ist die Höhe der sogenannten großen Witwenrente. Sie beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, wenn das alte Recht angewendet wird. Im neuen Recht sind es nur noch 55 Prozent. Je nach Rentenhöhe des Verstorbenen macht das einen spürbaren Unterschied.
Ein Beispiel: Ein Mann mit 1.800 Euro Monatsrente stirbt 2025. Da er und seine Frau bereits 1986 geheiratet haben und er 1955 geboren ist, gilt für seine Witwe noch das alte Recht. Sie erhält also dauerhaft 60 Prozent von 1.800 Euro, sprich: 1.080 Euro. Nach neuem Recht wären es nur 990 Euro. Auf das Jahr gerechnet: 1.080 Euro mehr.
- Lesen Sie auch: Sieben Irrtümer zur Witwenrente
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Beziehen Sie nur eine kleine Witwenrente, ändert das alte Recht zwar nichts an der Höhe der Rente, wohl aber an ihrer Dauer. Sie wird dann nämlich unbegrenzt gewährt – im Gegensatz zu maximal 24 Monaten nach dem neuen Recht. Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich nur 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.
Große oder kleine Witwenrente?
Nach dem Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners gewährt die Rentenversicherung entweder eine große oder eine kleine Witwenrente. Die große Witwenrente wird länger und in höherer Höhe gezahlt als die kleine Witwenrente. Sie erhalten sie, wenn Sie erwerbsgemindert sind, ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist, oder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Lesen Sie hier, welche Altersgrenze aktuell gilt.
Auch bei einer Wiederheirat können im alten Recht Vorteile bestehen: Dann entfällt zwar grundsätzlich die Witwenrente, aber es gibt die Möglichkeit, eine Abfindung zu bekommen. Diese würde bei einer kleinen Witwenrente nach neuem Recht deutlich geringer ausfallen. Schließlich wird diese nur 24 Monate lang gezahlt. Als Rentenabfindung gäbe es dann nur den noch nicht verbrauchten Restbetrag bis zum Ende der Laufzeit der kleinen Witwenrente, also die noch fehlenden Monatsrenten.
Bei der kleinen Witwenrente nach altem Recht fällt diese Begrenzung jedoch weg. Das heißt, die Rentenabfindung berechnet sich so wie bei der großen Witwenrente: Die durchschnittliche monatliche Witwenrente der letzten zwölf Monate vor der Wiederheirat wird mit 24 multipliziert. Das Ergebnis ist die Abfindungssumme, die einmalig ausgezahlt wird.
Wichtig zu wissen: Eine Rentenabfindung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Sie fließt nicht automatisch. Dem Antrag fügen Sie die neue Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde bei.
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Betriebsrenten werden nicht angerechnet
Und die Witwenrente nach altem Recht bringt noch einen Vorteil mit sich: Es werden nicht alle Einkunftsarten bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Lesen Sie hier, wie eigenes Einkommen Ihre Witwenrente senken kann.
Heißt konkret: Betriebsrenten, private Versorgungsrenten und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen, das nicht von einem Sozialleistungsträger gezahlt wird (etwa Krankengeld aus einer privaten Versicherung), können Sie beziehen, ohne dass dadurch Ihre Witwenrente gekürzt wird. Das gilt auch für Zusatzrenten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel VBL) und Vermögenseinkommen, also etwa Mieteinkünfte, Zinsen und Dividenden.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Hinterbliebenenrente – Hilfe in schweren Zeiten"
- vdk.de: "Welche rechtlichen Regeln gelten bei der Witwenrente?"
- ihre-vorsorge.de: "Keine Anrechnung auf Witwenrente"