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Rentenlücke ausgleichen: Das können Sie tun, wenn die Rente nicht reicht


Schritt-für-Schritt-Anleitung
So holen Sie das meiste aus Ihrer Rente raus


Aktualisiert am 26.04.2024Lesedauer: 6 Min.
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Ältere Frau zählt Geld (Symbolbild): Damit im Alter genug Geld zum Leben bleibt, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau zählt Geld (Symbolbild): Damit im Alter genug Geld zum Leben bleibt, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. (Quelle: sanjagrujic/getty-images-bilder)

Wer morgen entspannt in den Ruhestand gehen will, sollte schon heute seiner Rentenlücke entgegenwirken. Hier erfahren Sie, wie Sie diese schließen können.

Viele Menschen in Deutschland fürchten, dass im Alter das Geld nicht reichen wird. Schließlich klafft zwischen der Höhe des letzten Gehalts und den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Lücke.

Um dem Ruhestand gelassener entgegenblicken zu können, sollten Sie sich frühzeitig anschauen, wie es um Ihre Altersvorsorge bestellt ist – und gegebenenfalls nachjustieren. t-online zeigt Ihnen, wie.

Wie erkenne ich meine Rentenlücke?

Kurz gesagt: indem Sie alle aktuellen Meldungen zum Stand Ihrer Rente heraussuchen und rechnen. Das ist leider nicht ganz trivial. Zwar gibt es im Grunde nur drei Quellen, aus denen Ihre Einkünfte im Rentenalter stammen können – die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge, doch wie hoch die Einnahmen am Ende tatsächlich ausfallen, hängt von vielen Variablen ab.

So können Sie heute nur schätzen, wie sich Ihr Gehalt bis zum Rentenbeginn noch entwickelt, in welcher Höhe Steuern und Sozialabgaben anfallen, wie die Renditen bei Ihrer privaten und betrieblichen Altersvorsorge aussehen und in welchem Maß die Inflation die Kaufkraft Ihrer künftigen Rente schmälert. Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage, wie hoch überhaupt Ihr finanzieller Bedarf im Ruhestand ist.

Trotzdem: Sich einen Überblick über Ihren Status quo zu verschaffen, bleibt ratsam. Gerade eine eklatante Rentenlücke wird Ihnen selbst dann auffallen, wenn Sie sich gröber verschätzen.

Rentenversicherung berät kostenlos

Wer den Renten-Check nicht alleine auf sich nehmen möchte, kann sich professionelle Hilfe holen. Möglich ist das bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg. Als einziger von bundesweit 16 Rentenversicherungsträgern bietet der Träger 90-minütige Intensivgespräche zur Altersvorsorge an. Darauf weisen die Experten der Zeitschrift "Finanztest" hin.

"Versicherte können das Angebot als Videoberatung wahrnehmen. Das ermöglicht es auch Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet, mit fachlicher Unterstützung die eigene Vorsorge in den Griff zu bekommen", heißt es in der Ausgabe von März 2023. Die Beratung der Rentenversicherung ist kostenlos.

Kontenklärung beantragen

Nehmen Sie das Angebot an, sollten Sie vorher Ihr Rentenkonto auf den neuesten Stand bringen. Dafür sollten dort alle rentenrechtlich relevanten Zeiten gespeichert sein. Dazu gehören:

  • Beschäftigungszeiten, auch in der ehemaligen DDR oder im Ausland,
  • Arbeitslosigkeit und Krankheit,
  • Kindererziehung,
  • Schul- und Studienzeiten,
  • ehrenamtliche Pflege von Angehörigen.

"Wenn Sie unsicher sind, ob alles richtig gespeichert ist, beantragen Sie zunächst eine sogenannte Kontenklärung", rät "Finanztest". Dafür benötigen Sie das Formular V0100. Geben Sie dafür einfach die Ziffernfolge in die Formularsuche auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ein. Erläuterungen zum Ausfüllen finden Sie im Formular V0110.

Alternativ können Sie sich telefonisch unter 0800/100 048 00 an die Rentenversicherung wenden und einen Termin zur Kontenklärung vereinbaren.

Aktuelle Rentenmitteilungen heraussuchen

Um Ihre Rentenlücke möglichst korrekt ermitteln zu können, ist nicht nur die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig, sondern auch die Mitteilung zu Rentenanwartschaften aus betrieblicher und privater Altersvorsorge. Dazu gehören:

  • Riester-Rente,
  • Rürup-Rente,
  • Betriebsrenten, auch von früheren Arbeitgebern,
  • verpflichtende Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, etwa von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder,
  • private Rentenversicherungen,
  • Rente aus einem Versorgungswerk,
  • Renten aus dem Ausland.

Sollten Sie bei einer Betriebsrente keine Standmitteilung bekommen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den aktuellen Werten. Fehlt eine Rentenmitteilung, bitten Sie den Versorgungsträger um eine Prognose.

Rentenlücke selber berechnen

Wer seine künftigen Renteneinnahmen selbst überschlagen will, kann das mithilfe eines Erfassungsbogens tun, den "Finanztest" hier zum Download zur Verfügung stellt. Er zeigt Ihnen, welche Rentenarten es gibt und wo Sie Steuern und Sozialabgaben berücksichtigen müssen.

Bei gesetzlich Krankenpflichtversicherten gehen beispielsweise etwa 11 Prozent von der gesetzlichen Bruttorente ab. Bei Betriebsrenten sind es etwa 19 Prozent, sofern die Monatsrenten über 169,75 Euro liegen. Bei Riester- und Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, sowie der ungeförderten Vorsorge wie privaten Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen mit Verrentungsoption fallen keine Sozialabgaben an.

Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, hängt von Ihren gesamten Einnahmen ab, nicht nur von Ihrer Rente. Für sich genommen gilt bei der Rente aber, dass ein Teil Ihrer Bezüge versteuert werden muss. Wie hoch dieser steuerpflichtige Rentenanteil ausfällt, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gehen.

Grundsätzlich gilt: Je später der Renteneintritt, desto größer ist der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen. Gehen Sie 2024 in Rente, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent (siehe Tabelle), im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 83 Prozent.

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Den Betrag, dem dieser prozentuale Rentenfreibetrag entspricht, müssen Sie dann bis zu Ihrem Lebensende nicht versteuern. Wer 2058 in Rente geht, muss seine Renteneinnahmen dann zu 100 Prozent versteuern.

Steuern auf Ihren steuerpflichtigen Rentenanteil zahlen Sie aber nur dann, wenn der Betrag oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Dieser steht jedem Steuerzahler zu und ist 2024 auf 11.604 Euro gestiegen. Mehr dazu, wann Rentner Steuern zahlen müssen, lesen Sie hier.

Inflation berücksichtigen

Von einer heutigen Rente können Sie sich in 20 Jahren aufgrund der Preissteigerung nicht mehr den gleichen Lebensstandard leisten. Bestehen Ihre Alterseinkünfte zum Großteil aus der gesetzlichen Rente, fällt die Inflation weniger ins Gewicht, da die Renten regelmäßig nach oben angepasst werden und den Kaufkraftverlust so Pi mal Daumen ausgleichen.

Bei privaten und betrieblichen Renten sind Steigerungen durch garantierte Verzinsung und Überschüsse allerdings schon jetzt eingerechnet, sodass Sie sie nicht als Ausgleich für die noch kommende Inflation werten können. Planen Sie daher für diese Art Alterseinkünfte einen Kaufkraftverlust von 2 Prozent pro Jahr ein. Diese Rate peilt der Europäische Zentralbank für die Inflation an.

"Versicherte, bei denen die Zeit bis zum Rentenbeginn deutlich kürzer ist, können aufgrund der derzeit sehr hohen Inflation vorsichtshalber einen höheren Kaufkraftverlust einkalkulieren", rät "Finanztest". Mit dem Inflationsrechner von t-online können Sie ganz einfach ermitteln, wie sich die Teuerung auf Ihre Einnahmen auswirkt:

Wie viel ist mein Geld in der Zukunft wert?
Berechnung
Zukünftiger Wert63.636
Wertverlust6.364

Faustformel für Ausgaben als Rentner

Haben Sie mithilfe des Erfassungsbogens Ihre Renteneinkünfte ermittelt, müssen Sie diese nun noch Ihren erwarteten Ausgaben im Ruhestand gegenüberstellen. Als Faustformel setzen Sie dafür mindestens 75 Prozent Ihres letzten Nettogehalts an. Je nach Ihren Lebensumständen weicht dieser Wert nach oben oder unten ab. Setzen Sie die künftigen Lebenshaltungskosten also lieber etwas üppiger als zu niedrig an.

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Wie schließe ich meine Rentenlücke?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Rentenlücke zu schließen. Zunächst können Sie innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung etwas dafür tun. Die Experten von "Finanztest" nennen drei Wege:

  • Ausgleichszahlungen ab 50 Jahren,
  • Nachzahlungen für Schul- und Studienzeiten
  • und Zahlungen, die mögliche Rentenverluste nach einer Scheidung ausgleichen.

Ausgleichszahlungen ab 50 Jahren

Wer früher in Rente gehen möchte, als es seine Regelaltersgrenze vorsieht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Mit Ausgleichszahlungen kann man den Verlust ganz oder teilweise wettmachen. Gehen Sie später doch nicht eher in Rente, erhöhen die zusätzlichen Zahlungen Ihre regulären Bezüge.

Voraussetzung dafür, dass Sie sich sozusagen weitere Rentenpunkte kaufen, ist ein Mindestalter von 50 Jahren. Außerdem müssen Sie bis zum geplanten vorzeitigen Renteneintritt auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen. Mehr dazu, wie Sie Rentenpunkte kaufen, lesen Sie hier.

Ausgleichszahlungen für einen vorzeitigen Rentenbeginn müssen Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Dafür benötigen Sie das Formular V0210.

Nachzahlungen für Schul- und Studienzeiten

Diese Ausgleichsmöglichkeit steht Ihnen offen, wenn Sie noch keine 45 Jahre alt sind, zwischen dem 16. und 17. Geburtstag zur Schule gegangen sind und/oder Ihre Schulausbildung oder Ihr Studium ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert hat, also über den 25. Geburtstag hinaus.

Sie können Beiträge für Ausbildungszeiten in weiterführenden Schulen, Fachhochschulen, Hochschulen und für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nachzahlen. Dafür dürfen diese Zeiten aber nicht parallel schon mit anderen rentenrechtlich relevanten Zeiten belegt sein, sprich mit Ausbildungen bis zu acht Jahren ab dem 17. Geburtstag oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Bei Nachzahlungen für Schule und Studium nutzen Sie das Formular V0080. Für wie viele Monate Sie insgesamt Beiträge nachreichen können, rechnet die Rentenversicherung für Sie aus.

Gut zu wissen

Für Schule und Studium nachzuzahlen, kann nicht nur interessant sein, um die Rente zu erhöhen, sondern auch, um Anspruch auf einen vorzeitigen Rentenstart zu haben. Je nach Frührente sind dafür 35 oder 45 Beitragsjahre nötig. Lesen Sie hier mehr dazu, was Sie bei zu wenigen Versicherungsjahren tun können.

Zahlungen nach Versorgungsausgleich

Wer sich scheiden lässt, verliert unter Umständen einen Teil seiner Rentenanwartschaften an den Ex-Partner. Denn alles, was Sie während der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft an gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüchen erworben haben, wird bei der Scheidung hälftig geteilt. Wie dieser Versorgungsausgleich genau funktioniert, lesen Sie hier.

Ausgleichszahlungen nach einem Versorgungsausgleich beantragen sie formlos bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese rechnet Ihnen dann aus, welche Summe nötig wäre, um die Rentenkürzung zu kompensieren. Lesen Sie hier, wie Sie einen formlosen Antrag schreiben.

Privat Vermögen aufbauen

Sie können Ihre Rentenlücke auch abseits der gesetzlichen Rentenversicherung schließen. Einfach und bequem funktioniert das, indem Sie Geld an der Börse anlegen – am besten mit einem ETF-Sparplan (mehr dazu hier). ETFs sind Aktienfonds, die einen Index nachbilden. Für die Altersvorsorge eignet sich beispielsweise ein ETF auf den MSCI World. Was das ist, lesen Sie hier.

Wie hoch die monatliche Sparrate sein muss, hängt davon ab, wie viel Vermögen Sie aufbauen wollen, wie viel Zeit Sie noch bis zur Rente haben und wie viel Rendite zu erwarten ist. Für ein ETF-Investment sollten Sie mindestens 15 Jahre Zeit haben, um mögliche Krisen aussitzen zu können. Mithilfe des t-online-Sparplanrechners können Sie verschiedene Optionen durchprobieren:

Vielleicht möchten Sie aber auch lieber mit Immobilien vorsorgen. Wer ohnehin bereits ein Haus oder eine Wohnung abbezahlt, schafft sich ebenfalls Vermögen, das Ihnen im Alter nutzen kann. Denn ist der Kredit einmal getilgt, sinken Ihre Lebenshaltungskosten. Auch so lässt sich Ihre Rentenlücke schließen.

Verwendete Quellen
  • Zeitschrift "Courage" (Ausgabe März/April 2020): "Vermögensaufbau: Das Workbook für die Altersvorsorge"
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