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Verjährungsfrist von Forderungen: Das müssen Sie beachten


Forderungsmanagement
Verjährungsfrist von Forderungen: Das ist zu beachten

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 03.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 101819523Vergrößern des BildesDie Berechnung der Verjährungsfrist kann Ärger vermeiden. (Quelle: Joseffson via www.imago-images.de/imago)
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Forderungen gelten nicht für unbegrenzte Zeit, da sie verjähren können. Eine verjährte Forderung muss der Schuldner nicht mehr bezahlen.

Erhält ein Kunde eine Forderung für eine erbrachte Leistung, ist er verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Für den Gläubiger besteht die Gefahr, dass der Schuldner trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen nicht reagiert und die Forderung nicht begleicht. Ohne Reaktionen seitens des Gläubigers beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. Danach ist der Schuldner nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

Diese Verjährungsfristen gelten für Forderungen

Nicht immer handelt es sich bei Forderungen um Rechnungen, wie sie von Unternehmen gestellt werden. Abhängig von der Art der Forderung gelten unterschiedliche Verjährungsfristen:

  • Rechnungen an Geschäfts- oder Privatkunden nach drei Jahren
  • kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen nach zwei Jahren
  • Forderungen aus Ersatzansprüchen des Vermieters aufgrund einer Verschlechterung der Mietsache nach sechs Monaten
  • Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln nach fünf Jahren

Berechnung der Verjährungsfrist

Bei Rechnungen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, unabhängig davon, ob es sich um Rechnungen im B2B-Bereich zwischen Kaufleuten oder an Privatkunden handelt. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Von da an gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Gläubiger muss von der Person des Schuldners und den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis genommen haben. Rechtsgrundlage ist § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Wurde eine Leistung im Mai 2023 erbracht, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023. Sie endet am 31. Dezember 2026. Der Kunde kann sich ab dem 1. Januar 2027 auf die Verjährungsfrist berufen und muss nicht zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Schuldner die Rechnung erhalten hat.

Forderungen nachträglich stellen

Um die Umsatzsteuer pünktlich an das Finanzamt zu zahlen und die Leistung korrekt abzurechnen, sollten Unternehmen eine Forderung innerhalb von sechs Monaten stellen, nachdem sie eine Leistung erbracht haben. Hat der Kunde nach drei Jahren immer noch keine Rechnung erhalten, hat er das Recht, sich auf die Verjährung zu berufen und muss nicht zahlen.

Verwendete Quellen
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