Gesetzlicher Anspruch Wer Pflegeberatung in Anspruch nehmen kann – und was sie bringt

Wenn Pflege nötig wird, ist guter Rat wichtig: Wer Anspruch auf eine kostenlose Beratung hat – und was sie leisten kann.
Wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt, stehen Betroffene oft vor einem Berg an Fragen: Was steht uns zu? Was müssen wir tun? Was dürfen wir auf keinen Fall vergessen? In solchen Momenten kann eine professionelle Pflegeberatung helfen.
Pflegeberater sind speziell geschulte Fachkräfte – insbesondere Pflegefachpersonen, Sozialversicherungsfachangestellte und Sozialarbeiter mit entsprechender Weiterbildung. Sie helfen dabei, die individuelle Pflegesituation zu analysieren, informieren über Leistungen und erstellen gemeinsam mit den Betroffenen einen persönlichen Pflegeplan. Dieser Plan soll sicherstellen, dass alle rechtlichen und praktischen Möglichkeiten genutzt werden und dass im Stress des Alltags nichts Wichtiges untergeht.
Wie bekomme ich eine Pflegeberatung?
Seit 2008 haben gesetzlich Versicherte laut Sozialgesetzbuch XI einen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung gegenüber ihrer Pflegeversicherung – egal, ob gesetzlich oder privat versichert. Die Beratung ist freiwillig und für alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad vorgesehen – kann aber auch schon dann in Anspruch genommen werden, wenn absehbar ist, dass ein Pflegefall eintreten wird.
Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse Leistungen beantragt oder sich an sie gewandt haben, um die Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen, wird sich die Pflegekasse von sich aus bei Ihnen melden. Sie nennt Ihnen entweder direkt eine Kontaktperson und einen konkreten Beratungstermin oder stellt Ihnen einen Beratungsgutschein aus. Diesen können Sie dann in einer unabhängigen Beratungsstelle einlösen. Adressen nennt Ihnen ebenfalls die Pflegekasse. Die Pflegeberatung kann auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause oder digital stattfinden.
Zusätzlich gibt es in fast allen Bundesländern sogenannte Pflegestützpunkte. Dort vernetzen sich die Beschäftigten der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger und beraten ebenfalls Betroffene. In Sachsen-Anhalt übernimmt die sogenannte vernetzte Pflegeberatung diese Aufgabe.
Wo sich Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe befinden, kann Ihnen Ihre Pflegeversicherung mitteilen. Alternativ bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege eine Onlinesuche für Beratungsstellen für gesetzlich Pflegeversicherte auf seiner Website. Wer privat versichert ist, findet bei der Compass-Pflegeberatung passende Anlaufstellen.
Weitere Hilfe finden Sie außerdem bei ambulanten Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas, Krankenkassen oder kommunalen Stellen.
Wie läuft die Pflegeberatung ab?
Der Ablauf folgt einem festen Muster, das vom GKV-Spitzenverband vorgegeben ist. So ist sichergestellt, dass die Beratung umfassend, verständlich und bundesweit einheitlich erfolgt:
- Erstgespräch: Die Pflegeberater klären den individuellen Hilfebedarf – etwa zur Mobilität, Wohnsituation oder familiären Unterstützung.
- Beratung: Sie zeigen konkrete Hilfeleistungen auf, etwa Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Umbauten zur Barrierefreiheit oder Pflegehilfsmittel.
- Pflegeplan: Die Pflegeberater erstellen einen Versorgungsplan, der alle besprochenen Maßnahmen enthält.
- Umsetzung: Die Berater helfen beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen, stellen Kontakte her und begleiten die Umsetzung.
- Nachgespräch: In einem zweiten Termin – auch telefonisch möglich – wird geprüft, was bereits umgesetzt wurde und wo es noch hakt.
Bei Bedarf können Sie später eine erneute Beratung bei der Pflegekasse beantragen. Auch dabei unterstützen die Pflegeberater.
Entlastung für Angehörige: Auch sie brauchen Hilfe
Nicht nur die Pflegebedürftigen selbst können sich beraten lassen. Auch pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung ist in diesem Fall aber das Einverständnis der pflegebedürftigen Person.
Thema der Beratung kann beispielsweise sein, welche praktische Unterstützung es gibt. Dazu zählen Pflegekurse, Pflegehilfsmittel oder finanzielle Entlastungen wie Pflegegeld und der monatliche Entlastungsbetrag. Lesen Sie hier, wie hoch das Pflegegeld je nach Pflegegrad ist (Stand: 2025).
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Auch über die Möglichkeiten von Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Tages- und Nachtpflege können Sie sich informieren. Lesen Sie hier, was sich bei der Verhinderungspflege verbessert hat.
Was macht eine gute Pflegeberatung aus?
Trotz der einheitlichen Standards arbeitet nicht jede Beratungsstelle gleich. Auf diese Qualitätsmerkmale sollten Sie achten:
- Der Pflegeplan wird gemeinsam erstellt – nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg.
- Die Beratung ist transparent und respektvoll, ohne unnötige oder ungewollte Leistungen anzubieten.
- Fachbegriffe werden erklärt, Rechte und Ansprüche verständlich gemacht.
- Datenschutz wird eingehalten: Persönliche Daten werden nur mit Einwilligung weitergegeben.
- In dringenden Fällen sind kurzfristige oder telefonische Termine möglich.
- Die Pflegeberater sind zertifiziert.
- bundesgesundheitsministerium.de: "Pflegeberatung – Beratung und Unterstützung im Überblick"
- gkv-spitzenverband.de: "Pflegeberatung"
- guter-rat.de: "Pflegeberatung: So finden Sie die richtige Hilfe"