Neue Regeln Verhinderungspflege wird einfacher

Pflegepause ohne Hürden: Ab Juli 2025 wird Verhinderungspflege einfacher – mit einem flexiblen Budget, weniger Bürokratie und klaren Regeln.
Pflegende Angehörige leisten enorm viel – doch auch sie brauchen Auszeiten. In solchen Fällen hilft die sogenannte Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung übernimmt dann einen Teil der Kosten für die Ersatzpflege – etwa durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine vertraute Person wie einen Nachbar oder Freund.
Bisher war die Beantragung von Verhinderungspflege jedoch oft kompliziert, vor allem wenn auch Mittel aus der Kurzzeitpflege genutzt werden sollten. Ab Juli 2025 wird das einfacher: Die Bundesregierung führt ein einheitliches Budget ein und entlastet pflegende Familien damit spürbar.
Verhinderungspflege: Änderungen im Überblick
Die bisher getrennten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt. Künftig stehen insgesamt 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung – und zwar flexibel für beide Pflegeformen. Statt komplizierter Verrechnungen und doppelter Bürokratie braucht es dann nur noch einen Antrag.
Auch können Sie die Verhinderungspflege ab Juli länger in Anspruch nehmen. Bis zu acht statt bisher sechs Wochen pro Jahr sind dann möglich. Zudem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit. Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, kann die Leistung also direkt nutzen, ohne erst eine bestimmte Wartezeit erfüllen zu müssen.
Wer Pflegegeld bezieht, dem wird es auch während der Verhinderungspflege weiter gezahlt – allerdings nur zu 50 Prozent. Nur der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege werden voll bezahlt. Lesen Sie hier, wie viel Pflegegeld es je nach Pflegegrad gibt.
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Um Verhinderungspflege zu bekommen, müssen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einen Antrag stellen. Die Kassen bieten dafür ein eigenes Antragsformular – entweder direkt online zum Herunterladen oder auf telefonische Nachfrage per Post. Der Antrag lässt sich auch noch rückwirkend nach der Ersatzpflege stellen.
- Newsletter des Geldratgebers "Finanztip" vom 30. Mai 2025
- finanztip.de: "Verhinderungspflege: Was Sie zur Auszeit von der Pflege wissen sollten"