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Streit um Anti-Baby-Pille: Gericht rät zu Vergleich


Streit um Anti-Baby-Pille: Gericht rät zu Vergleich

Von dpa-afx
Aktualisiert am 18.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Felicitas Rohrer: Sie verklagt das Pharmaunternehmen Bayer auf Schmerzensgeld.Vergrößern des BildesFelicitas Rohrer: Sie verklagt das Pharmaunternehmen Bayer auf Schmerzensgeld. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Im jahrelangen juristischen Streit um eine mögliche Gesundheitsgefahr der Anti-Baby-Pille "Yasminelle" hat ein Gericht die Kontrahenten zu einer Einigung aufgerufen.

Der Fall sei komplex und schwierig, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek am Donnerstag am Landgericht Waldshut-Tiengen am Hochrhein in Baden-Württemberg. Ein Vergleich vor Gericht oder eine außergerichtliche Einigung sei die beste Lösung. Dafür gebe es Zeit bis zum 20. Dezember. Sonst drohe ein Prozess, der für beide Seiten ein hohes Risiko berge und der noch Jahre dauern könne.

Frau macht "Yasminelle" für gesundheitliche Probleme verantwortlich

In dem Fall geht es um eine 34 Jahre alte Frau. Sie macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwortlich. Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Noch heute leide sie unter den Folgen. Sie fordert von Bayer Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro.

Der Pharmakonzern hält nach Angaben einer Sprecherin die in der Klage geltend gemachten Ansprüche für unbegründet (Az.: 1 O 73/12). Ein medizinischer Gutachter hatte am Donnerstag die Ursache der Gesundheitsprobleme nicht eindeutig klären können.

Tausende Klagen von Frauen aus den USA

In dem Fall, der vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen verhandelt wird, hat es im Dezember 2015 den ersten und bislang einzigen Verhandlungstermin gegeben. Zuvor hatten sich die Beteiligten schriftlich ausgetauscht. Das Gericht beauftragte nach der Verhandlung im Dezember 2015 den medizinischen Experten, der nun vor der Zivilkammer des Gerichts sein Gutachten erläuterte.

In den USA hatten laut dem Unternehmen mehrere Tausend Frauen gegen Bayer geklagt. Bis Oktober 2016 schloss der Konzern den Angaben zufolge mit rund 10.600 Frauen Vergleiche von insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar ab, ohne jedoch eine juristisch wirksame Verantwortung anzuerkennen. Weitere Klagen und Forderungen von Frauen würden noch geprüft, heißt es.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • dpa-AFX
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