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Zahnspangen: Fast die Hälfte aller Kinder muss zum Kieferorthopäden


Kindergesundheit
Der nervige Draht im Mund

t-online, Sabine Caron

27.04.2010Lesedauer: 5 Min.
Zwei Jungs, einer trägt eine Zahnspange.Vergrößern des BildesÜber die Hälfte aller Kinder leidet an einer Zahnfehlstellung. (Bild: Imago) (Quelle: imago-images-bilder)
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Fast die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen landen Statistiken zufolge irgendwann einmal beim Kieferorthopäden. Doch wann, warum und wie behandelt wird, ist für viele Eltern nicht wirklich durchsichtig. Wenn sich abzeichnet, dass ihr Kind eine Zahnspange bekommt, entstehen für Eltern viele Fragen. Welche Gründe stehen dahinter? Handelt es sich ausschließlich um kosmetische Aspekte oder stehen gesundheitliche Gründe im Vordergrund? In welchen Fällen und ab welchem Alter zahlt die Krankenkasse?

Die häufigsten Gründe

Dem portal-der-zahnmedizin.de zufolge leiden 60 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter einer Zahnfehlstellung. Die Hälfte der Fehlstellungen sind angeboren, die andere Hälfte ist erworben und durch Angewohnheiten wie zum Beispiel Daumenlutschen, Dauernuckeln an Trinkflaschen oder Nägelkauen ein "hausgemachtes" Problem. Oft kann man schon am Milchzahngebiss mit vier oder fünf Jahren erahnen, dass die bleibenden Zähne nicht ausreichend Platz haben werden und es zu Fehlstellungen kommen kann. Dann stehen die Zähne stehen nicht in einem ordentlichen Bogen, sondern aufgrund des Platzmangels verschachtelt. Das kann auch passieren, wenn Milchzähne infolge von Karies gezogen werden müssen, weil die Nachbarzähne dann in die Lücken wandern und die bleibenden Zähne zu wenig Platz haben. Der Engstand macht etwa 50 Prozent der kieferorthopädischen Fehlstellungen aus und ist damit das häufigste Problem. Weitere häufige kieferorthopädische Probleme sind der offene Biss, der Überbiss oder der Vorbiss. Beim offenen Biss entsteht – meist durch Angewohnheiten wie Daumenlutschen – ein Loch, weil die Seitenzähne aufeinander beißen, die Schneidezähne aber nicht. Der Über- oder der Vorbiss dagegen sind meist genetisch bedingt. Beim Überbiss ist der Unterkiefer kleiner als der Oberkiefer, so dass manchmal sind die unteren Schneidezähne regelrecht verdeckt sind. Beim Vorbiss ist das Verhältnis genau umgekehrt, so dass der Unterkiefer aufgrund seiner Größe weit vorsteht.

Nur ein kosmetisches Problem?

Eine kieferorthopädische Behandlung kann bei leichten Fehlstellungen eine rein kosmetische sein. Die Behandlung stärkerer Fehlstellungen aber dient laut Experten immer auch der Vermeidung von gesundheitlichen Folgeproblemen. In einem intakten Gebiss steht jeder Zahn in einem ganz bestimmten Kontakt zu seinem Gegenzahn. Dadurch wird die Kaukraft gleichmäßig auf den Kiefer verteilt. "Ist der Kontakt zwischen Zahn und Gegenzahn gestört, zum Beispiel durch Zahnverlust, zu hoch stehende Füllungen oder schlecht sitzende Brücken und Kronen, kann das Rückenschmerzen auslösen", sagt Dr. Susanne Holthausen, Medizinerin bei der TK. Auch andere chronische Beschwerden wie Gesichts- und Kopfschmerzen können durch schiefe Zähne ausgelöst werden, so Dr. Werner Schupp vom Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden. Außerdem führen Fehlstellungen zu Schädigungen des Kieferknochens, die sich häufig zuerst in lästigen Ohrgeräuschen oder Schmerzen im Halswirbelbereich äußern, wie auf dem portal-der-zahnmedizin.de zu lesen ist.

Kieferprobleme, Migräne und Nackenschmerzen

Bei einem Überbiss warnen Kieferorthopäden vor allem vor funktionellen Problemen mit "Knacken" und schmerzhaften Kiefer- und Kiefergelenksproblemen sowie migräneartigen Kopfschmerzen und Nackenschmerzen. Die Kaufunktion kann deutlich beeinträchtigt werden, so dass die Nahrung schlechter zermahlen wird. In manchen Fällen kann das später Magen-Darm Probleme nach sich ziehen. Auch im "Alter" können laut Experten Folgeprobleme entstehen, wenn eine Patientin oder ein Patient Zahnersatz braucht. Trifft ein Zahn nicht auf das passende Gegenstück, hält der Zahnersatz häufig schlechter oder kann nicht richtig eingestellt werden. Der Anteil der Betroffenen, die an den genannten Folgeproblemen leidet, ist aber nicht quantifiziert. Und viele Erwachsene, die von einem Engstand betroffen sind, berichten von Beschwerdefreiheit. Da es für Laien fast unmöglich ist, zu beurteilen, ob eine Behandlung – jenseits der kosmetischen Aspekte – notwendig ist, ist es empfehlenswert, eine zweite Meinung einzuholen.

Wann sollte die Behandlung beginnen?

Entscheidend für den Behandlungsbeginn ist die vor allem die Schwere der Fehlstellung. Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen werden mit etwa zehn Jahren begonnen. Noch entscheidender als das Alter ist der Durchbruchsbefund der bleibenden Zähne. Je später die bleibenden Zähne durchgebrochen sind, desto später wird auch mit der Behandlung begonnen. Ein zu früher Beginn verlängert die Behandlungszeit, weil während der Behandlung auf neue Zähne gewartet werden muss. Damit es nicht zu Rückschlägen kommt und das Erreichte erhalten bleibt, muss die Zahnspange auch während der Wartezeit getragen werden. Diese normalen Behandlungen werden bei folgenden Diagnosen durchgeführt.

  • bei einem Überbiss
  • bei Lücken
  • bei verlagerten Zähnen
  • bei einem Vorbiss
  • bei einem offenen Biss
  • bei einem Tiefbiss
  • bei einem Kreuzbiss
  • bei Engstand
  • bei Platzmangel

Wann ein früher Behandlungsbeginn nötig ist

Wenn die Fehlstellung besonders ausgeprägt ist, wird manchmal auch schon früher mit der Behandlung begonnen. Das gilt zum Beispiel für einen offenen Biss, der mehr als 4 Millimeter misst und auf eine angeborene Kieferfehlstellung zurückgeht. In Ausnahmefällen (z.B. umgekehrter Frontzahnüberbiß, die unteren Schneidezähne stehen vor den oberen) muss schon viel früher (ab dem 6. Lebensjahr) begonnen werden. Den Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes sollte der behandelnde Kieferorthopäde bestimmen.

Krankenkassen zahlen ab bestimmten Schweregrad

Seit 2002 hat der Gesetzgeber ein Abstufungssystem eingeführt, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung nur noch ab einem bestimmten Schweregrad übernehmen. Dieses Abstufungssystem teilt die Fehlstellungen in fünf so genannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) ein. Fällt eine Fehlstellung in die Stufen KIG 1 oder KIG 2, müssen die Kosten von den Eltern selbst übernommen werden, weil diese leichteren Fehlstellungen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit darstellen. Die Kassen zahlen also erst ab Stufe KIG3. Seitdem hat die Zahl der Behandlungen deutlich abgenommen.

Willkürliche Grenze?

Kritiker beklagen, dass die Grenzziehung medizinisch willkürlich ist: Die Behandlung eines Überbisses beispielsweise wird ersetzt, wenn der Abstand zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen mindestens 6,1 Millimeter beträgt. Sind es nur 6 Millimeter, hat der Patient das Nachsehen und muss selber für die Kosten aufkommen.

20 Prozent Eigenanteil

Eltern müssen zunächst 20 Prozent der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung selbst an den Zahnarzt zahlen. Sind mehrere Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, sinkt der Eigenanteil auf 10 Prozent pro Kind. Die Kasse übernimmt also zunächst nur 80 Prozent der Rechnung. Ist die kieferorthopädische Behandlung beendet und hat der Zahnarzt die erfolgreiche Beendigung bestätigt, bekommen Eltern das Geld auf Antrag zurückerstattet. Diese Zurückzahlung kann ausbleiben, wenn die Behandlung abgebrochen wurde oder der Patient nur unzureichend mitgearbeitet hat.

In die eigene Tasche greifen

Zusätzlich zu dem – in der Regel erstatteten Eigenanteil - müssen Eltern häufig auch noch aus eigener Tasche etwas zur Behandlung dazuzahlen. Damit lassen sich Kieferorthopäden Korrekturen und Geräte bezahlen, die von den Kassen als nicht zwingend notwendig eingestuft werden und deshalb nicht erstattet werden. Einige Kieferorthopäden weigern sich mittlerweile aber, ohne diese Zusatzzahlungen der Eltern eine Behandlung zu beginnen, und verlangen monatliche Summen von etwa 25 Euro. Ob diese Extras notwendig sind, ist für die Eltern häufig nicht zu beurteilen.

Zusatzversicherungen können sinnvoll sein

Um die Kosten zu begrenzen, kann eine kieferorthopädische Zusatzversicherung sinnvoll sein. Stiftung Warentest hat diese Versicherungen unter die Lupe genommen und Tipps für die Auswahl der geeigneten Versicherung zusammengestellt. Besonders wichtig ist dabei, auf den Leistungsumfang zu achten. So sollte eine Zusatzversicherung sowohl die teuren reinen Privatbehandlungen erstatten, aber auch für Behandlungen mit Kassenanteil leisten. Prozentzahlen dagegen bedürfen der genauen Betrachtung, denn Versicherungen die 100 Prozent übernehmen begrenzen die Gesamtzahlen häufig auf einen Gesamtwert, so dass der Patient insgesamt oft weniger bekommt.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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