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Corona: Tests ab Montag nicht mehr für alle kostenlos – das gilt jetzt


Ab Montag neue Regeln
Für wen der Corona-Test kostenlos bleibt – und für wen nicht


Aktualisiert am 10.10.2021Lesedauer: 2 Min.
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Corona-Schnelltest: Ohne Impfung wird es teuer.Vergrößern des Bildes
Corona-Schnelltest: Ohne Impfung wird es teuer. (Quelle: Rolf Poss/imago-images-bilder)

Die Regierung erhöht den Druck zur Impfung. Ab Montag treten neue Regelungen in Kraft, die Ungeimpften das Leben schwerer machen. Wer davon betroffen ist und welche Kosten entstehen.

Seit Anfang März galt das von der Regierung finanzierte Angebot: Jeder, der sich per Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus überprüfen lassen wollte, konnte dies kostenlos tun. Der unkomplizierte "Bürgertest" galt lange als ein wichtiges Instrument in der Corona-Bekämpfung. Nun wird er nicht mehr automatisch kostenlos angeboten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ändert sich am Montag?

Einen Schnelltest durch geschultes Personal und mit einer gültigen Bescheinigung zum Eintritt etwa ins Restaurant oder zu Veranstaltungen müssen Ungeimpfte und nicht von einer Corona-Infektion Genesene nun meist selbst bezahlen. Die Argumentation: Jeder kann sich kostenlos impfen lassen, daher werden diese Kosten nicht mehr übernommen.

Welche Ausnahmen gibt es für Ungeimpfte?

Es gelten Übergangsregeln. Vor allem für Kinder von 12 bis 17 Jahren und für Schwangere. Sie können sich bis Ende des Jahres weiter mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen. Hintergrund: Für diese Gruppen gibt es erst seit Kurzem eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).

Außerdem ausgenommen sind Menschen, die ein ärztliches Attest darüber haben, dass sie sich nicht impfen lassen können. Auch Personen, die sich testen lassen müssen, um eine angeordnete Quarantäne beenden zu können, müssen nicht zahlen.

In Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter: Hier darf kostenlos getestet werden. Auch Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten einen solchen Test anbieten.

Welche Nachweise gelten für Ungeimpfte beim kostenlosen Test?

Zunächst muss ein Ausweis mit Lichtbild vorgelegt werden. Eltern von Kindern müssen einen Nachweis über das Alter ihres Nachwuchses erbringen können. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, braucht ein ärztliches Attest. Eine genaue Diagnose, warum eine Impfung nicht möglich ist, muss nicht vermerkt sein. Allerdings müssen die Daten des Patienten und ein Aussteller des Attests notiert sein.

Was kostet jetzt ein Corona-Test?

Die Verbraucherzentrale erklärt: "Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. (...) Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein."

Welche Kritik gibt es an der Regelung?

Vielfach wurde von Experten darauf hingewiesen, dass der harte Kern der Impfverweigerer mir dieser Maßnahme nicht erreicht werde. Der Leipziger Virologe Stephan Borte erklärte im September bei t-online: "Ich bezweifle, dass solche Druckerhöhung die Menschen tangiert. Für diese Menschen, die oft auch aus ländlichen Regionen kommen, ist erst mal wichtig, dass sie den Bus oder den Supermarkt nutzen können. Ob sie jetzt ins Restaurant oder ins Konzert gehen können, ist zweitrangig."

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warnt, die Umstellung komme zu früh. "Ohne Gratistests werden wir weniger Testergebnisse bekommen, mehr Infektionen werden unerkannt bleiben", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Wir laufen in eine Schattenpandemie." Statt kostenlose Tests zu streichen, sollten sie mit der Impfkampagne verknüpft werden. "Wer eine Impfberatung annimmt, sollte im Gegenzug einen Gratistest bekommen."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Interview mit Stephan Borte (6.09.2021)
  • Eigene Recherche
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