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Ärzteverband befürchtet mehr Infektionen durch neue Quarantäneregeln


Neue Quarantäneregeln
Ärzteverband befürchtet mehr Corona-Infektionen

Von dpa-afx, StL

Aktualisiert am 14.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Omikron: Quarantäne- und Isolationszeiten werden auf die inzwischen vorherrschende Corona-Variante angepasst.Vergrößern des BildesOmikron: Quarantäne- und Isolationszeiten werden auf die inzwischen vorherrschende Corona-Variante angepasst. (Quelle: Shotshop/imago-images-bilder)
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Die Ärzteorganisation Marburger Bund befürchtet, dass die neuen Ausnahmen von der Quarantäne zu mehr Corona-Infektionen führen werden. Den neuen Regeln hatte der Bundesrat am Freitag zugestimmt.

Künftig müssen Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung (Booster) haben oder frisch – das heißt innerhalb des letzten Vierteljahres – entweder ihre zweite Impfung bekommen haben oder genesen sind.

Das gelte selbst dann, wenn sie sehr enge Kontaktpersonen seien, also etwa mit Infizierten zusammenlebten, erklärte die Verbandsvorsitzende der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte, Susanne Johna, am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". "Das sehen wir kritisch, weil wir fürchten, dass dann Infektionen weitergetragen werden."

Wieso werden neue Quarantäneregeln eingeführt?

Generell sei es richtig, die Quarantäne- und Isolationszeiten zu verkürzen, weil die inzwischen vorherrschende Corona-Variante Omikron eine kürzere Generationszeit habe. Das bedeutet, dass die Viruslast schneller steigt, aber dann auch schneller wieder sinkt.

Andere Experten hatten es zuvor bereits scharf kritisiert, dass Infizierte sich nach den neuen Regeln nicht nur mit einem treffgenauen PCR-Test, sondern auch mit den unsicheren Schnelltests bereits nach sieben Tagen vorzeitig aus der Quarantäne freitesten können.

Wann werden die Quarantäneregeln umgesetzt?

Der Bundesrat hat die entsprechende Musterverordnung am Freitag in einer Sondersitzung beschlossen. Auf die Regeln hatten sich Bund und Länder verständigt. Die Verordnung, die am Donnerstagabend der Bundestag beschlossen hatte, muss nun von den Ländern in Landesrecht umgesetzt werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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