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Doctolib-Klage: Verbraucherzentrale kritisiert irreführende Privattermine


"Bringen Sie 200 Euro bar mit"
Verbraucherzentrale geht gegen Patientenplattform vor

Von t-online, cbr

09.07.2025 - 11:28 UhrLesedauer: 1 Min.
In einer Arztpraxis hält ein Arzt ein Stethoskop in den Händen (Symbolbild): 20.180 Ärztinnen und Ärzte sind in Sachsen berufstätig.Vergrößern des Bildes
Arzttermine sind für gesetzlich Krankenversicherte meist schwerer zu bekommen als für Pribatpatienten. (Quelle: Patrick Pleul/dpa)
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Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen die Terminbuchungsplattform Doctolib eingereicht. Der Vorwurf: Irreführung auf Kosten gesetzlich Versicherter.

Das Patientenportal Doctolib vermittelt Arzttermine, einige Arztpraxen wickeln ihre Terminvergabe über diese Plattform ab. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zahlreiche Mängel festgestellt und nun Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, wie "Apotheke Adhoc" berichtet. Dahinter steckt besonders eine Funktion bei Doctolib: die Auswahl, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Denn selbst nach wahrheitsgemäßer Angabe als gesetzlich Versicherte werden ihnen dennoch Terminangebote für Privatpatienten und/ oder Selbstzahler angezeigt – die in der Regel deutlich früher verfügbar sind als Termine für Kassenpatienten.

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Vorkasse 200 Euro in bar

Wie das Magazin berichtet, konnten die Verbraucherschützer einen Termin auswählen, der offenbar gar nicht für GKV-Patienten zugänglich war. Dort hieß es dann: "Wir führen eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen." Und weiter: "Bitte bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 Euro bar mit."

Die Verbraucherzentrale berichtet über zahlreiche Beschwerden bezüglich dieser ungewollten Termine. "Irreführend" sei dies, so die Verbraucherschützer, die daher Klage einreichten. Doctolib betont, das Buchungssystem respektiere das gesetzliche Wahlrecht aller Versicherten zwischen Kassen- und Privatbehandlung. Man zeige die Ergebnisse transparent an, Patienten hätten die volle Entscheidungsfreiheit, heißt es weiter.

Das Urteil steht noch aus.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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