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Gleichbehandlung | Kabinett beschließt erweitertes Adoptionsrecht für Homosexuelle


Kabinett beschließt erweitertes Adoptionsrecht für Homosexuelle

Von dpa
12.03.2014Lesedauer: 1 Min.
Das Bundeskabinett erlaubt die "Sukzessiv-Adoption" nun auch für homosexuelle Paare.
Die "Sukzessiv-Adoption" ist nun auch für homosexuelle Paare erlaubt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Homosexuelle

Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang vergangenen Jahres umgesetzt. Eine solche "Sukzessiv-Adoption" ist bisher nur heterosexuellen Ehepaare erlaubt. Dies verstößt jedoch nach der Entscheidung der Karlsruher Richter gegen das Recht auf Gleichbehandlung.

Wichtiger Schritt zur Gleichstellung Homosexueller

Maas sagte, das Urteil werde jetzt sehr schnell umgesetzt. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften." Eine verfassungsgemäße Regelung muss bis 30. Juni getroffen werden. Der Minister betonte: "Wir werden weiter darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden."

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
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