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Sturmschäden am Haus: Worauf es für die Versicherung ankommt


So dokumentieren Sie richtig
Sind Unwetterschäden mitversichert?

Von dpa-tmn, t-online, jb

Aktualisiert am 20.10.2023Lesedauer: 3 Min.
Wasser bahnt sich seinen Weg durch die Straßen Flensburgs: Doch leistet dann die Versicherung?Vergrößern des BildesWasser bahnt sich seinen Weg durch die Straßen Flensburgs: Doch leistet dann die Versicherung? (Quelle: Frank Molter/dpa-video)
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Wenn der Keller durch Starkregen vollläuft oder ein Sturm das Dach abdeckt, müssen Hausbesitzer den Schaden für ihre Versicherung dokumentieren. Doch wie machen Sie Schäden bei Ihrer Versicherung geltend?

Sturmschäden sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert, erklärt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Voraussetzung: Der Sturm ist die Schadensursache. Wichtig ist zudem, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht haben muss. Kommt es allerdings zu einer Überschwemmung, so sind entstandene Schäden durch die Elementarschadenversicherung abgesichert.

Welche Versicherung zahlt bei Unwetter?

Welche Versicherung bei welchen Schäden zuständig ist, erklärt der BdV:

Wohngebäude- und Hausratsversicherung
Schäden am Haus oder der Wohnung und/oder des Hausrats verursacht durch Blitzschlag, Brand, Explosion, Hagel, Implosion, Leitungswasser, Sturm.

Elementarschadenversicherung (als Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratsversicherung)
Schäden am Haus oder der Wohnung und/oder des Hausrats verursacht durch Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmung durch Flüsse, Seen sowie sintflutartige Regenfälle.

Was zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt. Möbel und andere bewegliche Gegenstände werden über die Hausratversicherung ersetzt.

Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt dagegen nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Das bedeutet: Der vollgelaufene Keller mit den Folgeschäden für Haus und Hausrat ist in der Regel nicht versichert.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind rund 60 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland nicht ausreichend versichert. Offenbar unterschätzen viele Eigentümer die Gefahr, Opfer von Überschwemmungen oder Hochwasser zu werden.

Wie sollten Sie bei einem Schaden vorgehen?

Nach einem Schaden sollte der Versicherer unverzüglich informiert werden. Wer den Schaden schriftlich meldet, sollte dies am besten per Einschreiben-Rückschein tun, rät der GdV. Hilfreich ist es, Fotos zu machen und eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.

Was sollten Sie fotografieren?

"Es muss gut ersichtlich sein, was alles kaputtgegangen ist", sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wichtig zu beachten: Die Fotos sollten Betroffene machen, ehe sie Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Also bevor sie den Keller auspumpen oder eine Plane auf dem Dach anbringen.

Videos sind ebenfalls eine Möglichkeit der Dokumentation. Wer sie dem Versicherer online übermitteln will, sollte aber die großen Datenmengen der Bewegtbilder bedenken. Einige Versicherer bieten im Internet die Möglichkeit, Fotos hochzuladen. Alternativ kann man sie auch per E-Mail schicken oder ganz klassisch als Abzüge per Post.

Hausbesuch von Versicherungsvertretern

Oft sei das aber gar nicht nötig, so der Gesamtverband. Häufig kämen Vertreter der Versicherung nach der Schadensmeldung selbst vorbei. Dann können Hausbesitzer die Bilder als Abzüge oder auf dem Display der Digitalkamera oder des Smartphones direkt vorzeigen.

Dürfen Sie die Schäden entfernen?

Damit der Schaden nicht größer wird, seien Sicherungsmaßnahmen in Ordnung, sagt der Gesamtverband. Bevor aber ein Maler die Wände des vollgelaufenen Kellers streicht oder ein Dachdecker die abgedeckten Dachziegel wieder anbringt, sollten sich Hausbesitzer mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und absprechen.

Aber auch Brände können das Eigenheim stark zerstören. Ein Rauchwarnmelder ist daher sinnvoll – und zudem häufig auch Pflicht.

Gefahrenatlas zeigt Risiko

Um die Hausbesitzer auf die Gefahren in bestimmten Wohngebieten und somit die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung aufmerksam zu machen, veröffentlichte der GDV seinen Gefahrenatlas. Hierbei handelt es sich um eine Langfristbilanz der Jahre 2002 bis 2018.

Eine aktuellere Version ist derzeit nicht vorhanden.

Die Kosten für die Versicherung variieren je nach Region (Gefährdungsklasse), Umfang der Versicherung sowie Anbieter. Hausbesitzer sollten mit Kosten von bis zu 2.000 Euro im Jahr rechnen.

Verwendete Quellen
  • Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bund der Versicherten (BdV)
  • Bund der Versicherten, Pressemitteilung 02.02.2021
  • Eigene Recherche
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