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Trockenheit: Landkreise verbieten Wasserentnahme aus Flüssen und Gewässern


Das gilt aktuell
Landkreise verbieten Wasserentnahme

Von t-online, jb

26.06.2025 - 07:39 UhrLesedauer: 3 Min.
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Gartenbrunnen: Die Wasserentnahme aus Brunnen kann ebenso verboten sein wie die aus Gewässern. (Quelle: (c) Leopold Nekula/VIENNAERPORT via www.imago-images.de/imago)
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Die Trockenheit wird zum Problem für viele Gewässer. Mehrere deutsche Landkreise verbieten jetzt die Wasserentnahme. Verstöße werden kostspielig geahndet.

Ausbleibender ergiebiger Regen führt dazu, dass einige Landkreise in Deutschland inzwischen verboten haben, Wasser aus Flüssen oder Gewässern zu pumpen. Sowohl tagsüber als auch nachts. Einige aktuelle Beispiele:

[Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.]

Das Wasserentnahmeverbot ist oft an Uhrzeiten gebunden. Der Grund: Dadurch sollen Wasserverluste durch Verdunstung vermieden werden – vor allem in den heißen Mittagsstunden. So wird Wasser effizienter genutzt.

Baden-Württemberg

  • Landkreis Böblingen: Vom 1. Juni bis Ende September 2025 ist die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten – etwa zur Bewässerung von Gärten oder Feldern.
    Ausnahme: Genehmigte Entnahmestellen, z. B. in Herrenberg oder an der Würm bei Schaffhausen, dürfen weiter genutzt werden.
  • Landkreis Esslingen, Enzkreis und Bodenseekreis: Noch gilt kein vollständiges Verbot. Allerdings ist das Entnehmen von Wasser mit Pumpen bereits genehmigungspflichtig.
    Hinweis: Die Behörden prüfen weitere Einschränkungen und kontrollieren verstärkt.
  • Landkreis Waldshut: Sobald bestimmte Pegelstände unterschritten werden, greift ein Verbot für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.
    Erlaubt bleibt: Entnahme aus dem Rhein sowie an behördlich genehmigten Stellen.
  • Landkreis Reutlingen, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis: Wegen anhaltender Trockenheit ist die Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Bächen aktuell untersagt.

Brandenburg

  • Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster: Zwischen 8 und 20 Uhr darf kein Wasser aus Flüssen, Seen oder anderen Oberflächengewässern entnommen werden.
  • Stadt Potsdam: Die Vorwarnstufe ist erreicht. Sollte der Pegelstand der Havel weiter sinken, droht ein generelles Wasserentnahmeverbot.
  • Landkreis Dahme-Spreewald: Hier ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern komplett verboten – ohne zeitliche Einschränkung.

Niedersachsen

  • Landkreis Wolfenbüttel: Bis zum 30. September 2025 ist das Bewässern sowie die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen untersagt.
  • Region Hannover: Seit dem 1. Juni 2025 gilt ein erstes Bewässerungsverbot. Weitere Maßnahmen sind möglich.
  • Landkreis Gifhorn: Ab dem 1. Juli 2025 plant der Kreis ein flächendeckendes Bewässerungsverbot.

Sachsen-Anhalt

  • Landkreis Stendal: Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine Allgemeinverfügung. Sie beschränkt sowohl die Entnahme aus Oberflächengewässern als auch die Grundwassernutzung.
    Gültigkeit: Bis 30. September 2025 oder bis auf Widerruf.
  • Landkreis Wittenberg: Es gibt noch kein Verbot. Die Verwaltung ruft jedoch zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.
  • Altmarkkreis Salzwedel: Die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Teichen ist untersagt.
    Zusätzlich: Ab 23. Juni 2025 darf zwischen 10 und 19 Uhr kein Brunnenwasser zur Garten- oder Sportplatzbewässerung genutzt werden.
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Derzeit wird geprüft, ob ein Wasserentnahmeverbot eingeführt wird. Eine Entscheidung steht noch aus (Stand: Juni 2026).

Hessen

Landkreis Hersfeld-Rotenburg: Hier ist die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen bereits untersagt – Grund ist die anhaltende Trockenheit.

Sachsen

Landkreis Nordsachsen: Bis zum 30. September 2025 gilt ein Verbot zur Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern.

Thüringen

Saale-Holzland-Kreis: Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen oder Quellen darf nicht zur Bewässerung entnommen werden – auch nicht mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern.

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen je nach Landkreis variieren können. Teilweise sind die Verbote auch zeitlich befristet. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig bei der Gemeinde oder Kommune über die aktuelle Entwicklung zu informieren. Häufig geht das auch über die Internetseiten der zuständigen Landratsämter.

In einigen Fällen hängen die Verbote von der Jahreszeit ab, in anderen Fällen spielen Wetter- oder Temperaturbedingungen eine entscheidende Rolle.

Dürfen Sie noch Wasser aus Ihrem Brunnen nehmen?

Ob Sie weiterhin für die Gartenbewässerung Wasser aus dem Brunnen nehmen dürfen, hängt ebenfalls von den jeweiligen Regelungen in Ihrem Landkreis ab. In vielen Regionen gelten für Brunnen ähnliche – teils sogar strengere – Vorschriften wie für Bäche oder Flüsse. Beispiele hierfür sind:

  • Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen): Zwischen 10 und 18 Uhr ist das Bewässern mit Grundwasser aus Brunnen untersagt – sowohl auf privaten Gärten als auch auf öffentlichen Grünflächen, in der Landwirtschaft und auf Sportanlagen.
  • Stadt Salzgitter (Niedersachsen): Sobald die Außentemperatur 20 °C erreicht, gilt zwischen 10 und 18 Uhr ein Verbot für die Wasserentnahme aus Brunnen.
  • Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt): Hier ist die Nutzung von Brunnenwasser zur Bewässerung von Gärten und Sportflächen zwischen 10 und 19 Uhr verboten.
  • Bodenseekreis (Baden-Württemberg): Für Oberflächengewässer gilt bereits ein Entnahmeverbot. Brunnen dürfen weiterhin genutzt werden – aber nur im erlaubten Rahmen. Lokale Einschränkungen sind möglich, etwa bei anhaltender Trockenheit.

Auch wenn viele Wasserentnahmeverbote vorwiegend Flüsse und Gewässer betreffen, so stellt Wassermangel und der dadurch sinkende Grundwasserspiegel ein zunehmendes Problem dar. Es ist daher sinnvoll, bei der Gartenplanung auf Pflanzen zu setzen, die auch mit Trockenheit und Hitze klarkommen und zudem Schatten spenden.

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Diese Strafen drohen

Wer trotz geltendem Verbot Wasser aus Gewässern oder Brunnen entnimmt, muss mit Strafen rechnen. Diese fallen von Landkreis zu Landkreis verschieden aus. Im Kern ähneln sie sich jedoch. So sehen viele Regionen bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor – je nach Schwere der Straftat. In einigen Regionen wird allerdings auch erst eine Verwarnung ausgesprochen. Hier wird dann erst bei einer Wiederholung ein Bußgeld fällig.

Aufgrund der aktuell angespannten Situation kontrollieren die Behörden verstärkt, ob sich alle an die Vorschriften halten.

Verwendete Quellen
  • landkreis-waldshut.de: "Verbot der Wasserentnahme aus dem Kotbach"
  • suedkurier.de: "Die Pegel fallen: In diesen sechs Gemeinden gilt aktuell ein Wasserentnahmeverbot – das ist der aktuelle Stand"
  • landkreis-waldshut.de (Umweltamt): "RVO Wasserentnahmeverbot"
  • breisgau-hochschwarzwald.de: "Allgemeinverfügung zur Untersagung des Gemeingebrauchs an verschiedenen Gewässern"
  • bodenseekreis.de: "Wasser in Flüssen und Bächen wird knapp: Generelles Entnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis"
  • lebensraumwasser.com: "Wo Wasserentnahmen aus Flüssen bereits verboten sind"
  • suedkurier.de: "Kreis Waldshut: Landratsamt verbietet wegen der anhaltenden Trockenheit die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen"
  • herrischried.de: "Allgemeinverfügungen"
  • mdr.de: "Trockenheit: Erster Landkreis spricht Verbot zur Wasserentnahme aus"
  • mdr.de: "Wasserentnahmeverbot in Sachsen-Anhalt: Diese Regionen sind häufig betroffen"
  • tagesschau.de: "Wasserentnahme in mehreren Brandenburger Landkreisen verboten"
  • dahme-spreewald.de: "Wasserentnahmeverbot in Kraft"
  • lrabb.de: "Wasserentnahmeverbot – Landkreis Böblingen"
  • infopress24.de: "Wassermangel führt zu Verboten und Appellen"
  • pz-news.de: "Enzkreis warnt: Wasser in Flüssen und Bächen wird knapp"
  • swr.de: "Hitze und Dürre: An Enz, Pfinz und Murg droht akuter Wassermangel"
  • stuttgarter-zeitung.de: "Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen ist ab sofort tabu"
  • landkreis-esslingen.de: "Niedrige Wasserstände in Bächen und Flüssen"
  • staatsanzeiger.de: "Landkreise warnen: Wasser in Flüssen und Bächen wird knapp"
  • landkreis-reutlingen.de: "Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen"
  • vg-suedliches-saaletal.de: "Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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