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Raser in der Schweiz: 27 km/h zu viel – Gericht verlangt 95.500 Euro


Schweizer Multimillionär verurteilt
27 km/h zu viel – Gericht verlangt 95.500 Euro

Von t-online, mtt

10.08.2025 - 13:41 UhrLesedauer: 2 Min.
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Radarkasten in der Schweiz (Symbolfoto): In der Schweiz werden Raser hart bestraft. (Quelle: IMAGO/Pius Koller/imago)
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In Deutschland wären 180 Euro fällig gewesen. Ein Temposünder aus der Schweiz muss ungleich tiefer in die Tasche greifen.

Ein Multimillionär ist von einem Schweizer Gericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit 77 km/h in einer 50er-Zone erwischt wurde. Das berichtet die Zeitung "24 Heures".

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Der Grund: In der Schweiz werden Tempoverstöße hart geahndet. Die 27 km/h zu viel innerhalb von Lausanne zogen eine Anzeige nach sich. Das Gericht entschied nun über den Verstoß aus dem August 2024 und verurteilte den Mann zu 40 Tagessätzen.

Großteil der Gesamtsumme zur Bewährung ausgesetzt

Weil der Temposünder laut "24 Heures" zu den 300 reichsten Schweizern gehört und ein Vermögen von mehreren Hundert Millionen Franken besitzen soll, wurde der Tagessatz in seinem Fall auf 2.000 Franken festgesetzt. Zusätzlich zu der so errechneten Strafe von 80.000 Franken wurde noch eine Geldbuße von 10.000 Franken erhoben. Zusammen macht das 90.000 Franken – umgerechnet 95.500 Euro.

Allerdings setzte das Gericht die 80.000-Franken-Geldstrafe zur Bewährung aus. Der Multimillionär muss sie nur zahlen, wenn er innerhalb von drei Jahren erneut auffällig wird. Die 10.000 Franken Geldbuße muss er hingegen sofort hinblättern.

Viel geringere Strafen in Deutschland

Vor acht Jahren hatte es denselben Millionär übrigens schon einmal erwischt. Damals erhielt er eine Geldstrafe von 60.000 Franken und eine Buße von 10.000 Franken.

In Deutschland wäre den reichen Temposünder der aktuelle Geschwindigkeitsverstoß viel günstiger gekommen: Laut aktuellem Bußgeldkatalog machen 26 bis 30 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 180 Euro. Zusätzlich könnte ein Fahrverbot von einem Monat hinzukommen. Dieses droht allerdings in der Regel nur Wiederholungstätern, die innerhalb von zwölf Monaten rückfällig werden.

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