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Haushaltsauflösung nach Todesfall: Rechte, Pflichten und Tipps für Erben


Rechte, Pflichten, Unterstützungsangebote
Zweiter Abschied: Wann Erben den Haushalt auflösen müssen

Von dpa, t-online, jb

Aktualisiert am 24.06.2025 - 09:02 UhrLesedauer: 4 Min.
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Leere Wohnung: Manches wird aufbewahrt, manches verschenkt und verkauft, aber vieles muss leider entsorgt werden: Eine Haushaltsauflösung fällt häufig schwer. (Quelle: Markus Scholz/dpa)
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Nach der Beerdigung eines Angehörigen bleibt noch eine schwere Aufgabe: den Haushalt aufzulösen. Diese emotional belastende Herausforderung erfordert Durchhaltevermögen und Struktur.

Der Verlust eines Angehörigen trifft viele Menschen oft unvorbereitet. Neben der emotionalen Belastung sind sie zugleich auch mit einer anderen Herausforderung konfrontiert: der Auflösung des Haushalts des Verstorbenen. Diese Aufgabe kann überfordern – vor allem, wenn Erinnerungsstücke und persönliche Gegenstände Entscheidungen erschweren. Was kann weg? Was möchte ich behalten? Bei dieser schweren Aufgabe kann ein strukturiertes Vorgehen helfen.

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Was Hinterbliebene wissen müssen

In der Regel bleibt für die Haushaltsauflösung wenig Zeit – zumindest, wenn der Verstorbene zur Miete wohnte. Denn im Todesfall geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über. Das heißt: Sie können den Mietvertrag weiterführen – und müssen ihn sodann auch bezahlen – oder sie können ihn kündigen. Für Letzteres kann ein Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) in Anspruch genommen werden. Dafür muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Tod erfolgen. Anschließend bleibt eine Frist von drei Monaten, um die Wohnung zu räumen.

Emotionale Belastung ernst nehmen

Hinterbliebene sollten sich ausreichend Zeit beim Sortieren der Gegenstände nehmen. Unterstützung kann auch ein neutraler Begleiter bieten, der bei Entscheidungen hilft. Das ist besonders für diejenigen sinnvoll, die aus Sentimentalität am liebsten alles aufbewahren möchten. Aber auch diejenigen, die impulsiv alles entsorgen und es womöglich später bereuen, sollten über eine derartige Hilfe nachdenken. Denn wichtig für beide Extreme ist es, das gesunde Mittelmaß zu finden.

Tipp

Konzentrieren Sie sich auf Gegenstände, die eine besondere emotionale Bedeutung haben – etwa ein Fotoalbum oder ein Schmuckstück.

Seriöse Dienstleister finden

Wer keine Kraft oder Zeit hat oder wem die emotionale Belastung zu hoch ist, kann auch einen professionellen Fachbetrieb mit der Haushaltsauflösung des Verstorbenen beauftragen. Diese sind jedoch relativ teuer. Seriöse Dienstleister bieten Komplettpreise an und rechnen dabei auch den Restwert verwertbarer Gegenstände an.

Wichtig: Achten Sie bei der Auswahl eines Umzugsunternehmens auf einen gründlichen Vergleich der Angebote hinsichtlich Preis und Leistung. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Haftpflichtversicherung des Unternehmens, die für Sicherheit sorgt. Seien Sie vorsichtig bei Anbietern, die ihren Service zu auffällig niedrigen Preisen anbieten oder keinen umfassenden Service gewährleisten. Ein seriöses Unternehmen wird in der Regel einen Kostenvoranschlag erst nach einer Besichtigung Ihrer Wohnung erstellen, um den Aufwand genau einschätzen zu können.

Tipp: Durchsuchen Sie alle Räume sorgfältig, bevor die Profis mit der Entrümpelung beginnen. In Schubladen, Büchern oder zwischen Papieren verstecken sich nicht selten Wertgegenstände oder persönliche Dokumente. Was einmal entsorgt ist, lässt sich nicht zurückholen.

Wohin mit Möbeln, Kleidung und Hausrat?

Nicht alles aus der Wohnung muss entsorgt werden. Einiges kann verkauft oder gespendet werden – wenngleich das etwas Arbeit kostet. Diese kann sich jedoch auszahlen.

  • Möbel und Elektrogeräte: Sozialkaufhäuser und karitative Einrichtungen nehmen oft gut erhaltene Stücke an. Teilweise holen sie die Gegenstände auch kostenlos ab.
  • Kleidung und Bücher: Was in gutem Zustand ist, kann gespendet werden. Die Kleidung können Sie in einen Altkleidercontainer geben. Auch Kleiderkammern, die Jacken, Hosen und Co. an Bedürftige ausgeben, freuen sich über Spenden. Bücher können an Sozialkaufhäuser, teilweise auch an Bibliotheken, gegeben werden.
  • Wertgegenstände: Schmuck, Porzellan oder Kunstwerke lassen sich gut im Internet oder auf dem Flohmarkt verkaufen. Ein Gutachter hilft, den Wert der Teile einzuschätzen. Er kann nicht nur den aktuellen Marktwert ermitteln, sondern Ihnen auch sagen, ob ein Besuch beim Antiquitätenhändler sinnvoll ist.
  • Sperrmüll: Was beschädigt oder unbrauchbar ist, gehört in den Abfall. Das gilt sowohl für Möbel als auch für Elektronik und Kleidung. Sperrige Gegenstände, die nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen, können zum Wertstoffhof gebracht oder vom städtischen Entsorgungsunternehmen abgeholt werden. In vielen Städten ist die Abholung kostenlos.

Kosten und finanzielle Unterstützung

Eine selbst organisierte Auflösung kostet wenig – abgesehen von den Entsorgungsgebühren. Wer hingegen ein Unternehmen beauftragt, muss mit Kosten im vierstelligen Bereich rechnen. In besonderen Fällen kann das Sozialamt die Kosten übernehmen, etwa wenn der Nachlass nicht ausreicht oder Bedürftigkeit vorliegt.

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Haushaltsauflösung im Todesfall: Das Wichtigste zusammengefasst

Für Letzteres gilt: Gut Erhaltenes kann in ein Sozialkaufhaus oder einen Second-Hand-Laden gegeben oder an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden. Bei Wertgegenständen lohnt sich der Verkauf. Unbrauchbares sollte entsorgt werden.

Fristen und rechtliche Schritte

Sonderkündigungsrecht bei Mietwohnungen nutzen: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach dem Todesfall eingehen. Anschließend gilt eine dreimonatige Frist zur Räumung. Wer die Wohnung nicht kündigt, erbt den Mietvertrag.

Emotionale Belastung nicht unterschätzen

Erinnerungsstücke können Emotionen auslösen – nehmen Sie sich Zeit zum Sortieren. Holen Sie sich Hilfe von einem neutralen Berater. Entscheiden Sie bewusst, was Sie behalten möchten und was weg kann.

Aufheben oder weggeben?

Behalten sollten Sie:

  • Persönlich bedeutungsvolle Stücke wie Schmuck oder Fotoalben
  • Wichtige Dokumente und Urkunden

Loslassen (ggf. spenden oder verkaufen) können Sie:

  • Bedeutungslose Kleidung
  • Alltagsgegenstände
  • Hausrat, Bücher und Möbel

Für Letzteres gilt: Gut Erhaltenes kann in ein Sozialkaufhaus oder einen Second-Hand-Laden gegeben oder an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden. Bei Wertgegenständen lohnt sich der Verkauf. Unbrauchbares gehört entsorgt.

Selbst entsorgen oder Dienstleister beauftragen?

Achten Sie bei dieser Entscheidung auf sich: Haben Sie ausreichend Kraft und Zeit?

Variante VorteilNachteil
Selbst organisieren kostengünstig, persönlichemotional belastend, zeitintensiv
Entrümpelungsfirma schnell, vergleichsweise stressfreiteurer (1.000 Euro aufwärts), Vertrauen nötig

Wichtig

Der erste Abschied findet bei der Beerdigung statt – der zweite bei der Haushaltsauflösung. Nehmen Sie sich daher genug Zeit, den Verlust zu verarbeiten. Denken Sie daran: Niemand muss alles alleine schaffen. Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche – sondern ein kluger Schritt in einer schwierigen Zeit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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