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Erdbeerkauf im Supermarkt: Diese harten Strafen drohen Kunden


Kein Kavaliersdelikt
Schummeln beim Discounter – diese Strafen drohen

Von t-online, jb

09.06.2025 - 12:22 UhrLesedauer: 2 Min.
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Erdbeeren: Die Saison ist auf ihrem Höhepunkt. (Quelle: IMAGO/imago)
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In sozialen Netzwerken sorgt der Erdbeerkauf für Diskussionen. Eine Kundin fühlt sich getäuscht und macht ihrem Unmut über die Erzeuger Luft.

Mit durchschnittlich 2,39 Euro pro 500 Gramm sind Erdbeeren derzeit vergleichsweise günstig. Doch offenbar reicht das vielen nicht: In Supermärkten und Discountern greifen manche Kunden zu einem Trick, um noch mehr zu sparen. Sie füllen Erdbeeren der höheren Qualitätsklasse in günstigere Schalen um – und zahlen damit deutlich weniger. Was viele dabei übersehen: Solches Verhalten ist kein Kavaliersdelikt und kann Konsequenzen haben.

38 Prozent Ersparnis beim Erlbeerkauf?

Das Thema wird aktuell auf der Plattform Threads diskutiert. Auslöser ist der Post eines Nutzers. Er zeigt: Während die Schälchen mit den teuren Erdbeeren kaum gefüllt sind, sind die günstigeren Behälter gut gefüllt. Der Verdacht des Nutzers: Kunden hätten einfach umgefüllt. Statt 8,07 Euro pro Kilogramm kosten die Früchte so nur 4,98 Euro – eine Ersparnis von rund 38 Prozent. "Gierige Menschen", kommentiert er. Andere User zeigen Verständnis – etwa weil sie verdorbene Früchte vermeiden wollen.

Ob der Vorwurf des Threads-Nutzers zutrifft, bleibt allerdings unklar und nicht überprüfbar. Denn wenn Kunden Erdbeeren wirklich umfüllen, geschieht das in der Regel nur kurz vor dem Kauf – und nicht "vorsorglich" für andere übrige Schalen. Warum die günstigen Behälter dennoch überfüllt waren, lässt sich daher nicht eindeutig sagen.

 
 
 
 
 
 
 

Täuschung beim Obstkauf: Ein teurer Fehler

Was viele Kunden nicht wissen: Wer Erdbeeren oder anderes Obst bewusst falsch deklariert oder Schalen umfüllt, kann sich strafbar machen. Laut § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gilt bereits die absichtliche Täuschung beim Wiegen oder Auszeichnen von Ware als Betrug. Das umfasst zum Beispiel, wenn Bio-Obst als konventionell etikettiert oder verschiedenfarbige Paprika zum günstigeren Preis abgerechnet werden.

Ein klassischer Fall ist auch das Nachlegen: Wird nach dem Wiegen noch zusätzlich Ware in die Tüte gelegt, liegt eine Täuschung vor – mit möglichen Folgen. Bei nachweislicher Absicht drohen Hausverbot, eine Anzeige, Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen oder im Extremfall sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Einmalige Versehen dagegen lassen sich meist an der Kasse klären. In vielen Fällen weist das Personal freundlich auf den Fehler hin und bittet darum, die Ware korrekt abzupacken.

Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de: "§ 263 StGB"
  • dahag.de: "Betrug: Was § 263 StGB über Irrtum und Täuschung sagt"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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