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Lidl Plus-App: Verbraucherschutz klagt wegen fehlender Datentransparenz


Fehlende Transparenz
Verbraucherschützer verklagen Lidl

Von t-online, trf

Aktualisiert am 22.07.2025 - 13:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Lidl Plus: Mit der App können Kunden Rabatte sammeln und Sparaktionen einsehen.Vergrößern des Bildes
Lidl Plus: Mit der App können Kunden Rabatte sammeln und Sparaktionen einsehen. (Quelle: IMAGO/Rüdiger Wölk)
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Die Verbraucherzentrale zieht gegen die Lidl-Plus-App vor Gericht. Hauptkritikpunkt: Obwohl die App kostenlos ist, zahlen Nutzer mit persönlichen Daten.

Mit Lidl Plus, der Treue-App von Lidl, können Kunden mit jedem Einkauf Rabatte in Anspruch nehmen, Coupons und Sparangebote erhalten und mit Lidl Pay den Einkauf direkt über die App bezahlen. Und zwar kostenlos. Das zumindest verspricht der Lebensmittel-Discounter seinen Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht das anders und reichte bereits im April Klage gegen Lidl Plus ein. Das Verfahren startet heute vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

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Kunden zahlen mit ihren Daten

Konkret geht es den Verbraucherschützern um mangelnde Transparenz hinsichtlich der App. "Lidl weist weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen", heißt es in einer Mitteilung des vzbv.

Bei diesen persönlichen Daten handelt es sich um Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Handynummer, aber auch das Kaufverhalten der Kunden: wann und wie viel sie einkaufen und welche Produkte sie bevorzugen. Aus der Analyse dieser Daten kann Lidl dann personalisierte Werbeanzeigen ermitteln, die zu mehr Käufen verlocken sollen. Laut eigenen Angaben nutzen mehr als 100 Millionen Kunden die Lidl-Plus-App.

Daten können an Dritte weitergegeben werden

Zudem heißt es in den Datenschutzhinweisen der App, dass Lidl die Daten zum Beispiel an Marktforschungsunternehmen weitergeben kann. Insbesondere dann, wenn der Datenverarbeitung in der App zugestimmt wurde.

Das Oberlandesgericht Stuttgart wird sich nun mit dem Fall befassen. Eine Entscheidung wurde für den 23. September angekündigt. Der vzbv spricht von einem Pilotverfahren. Denn bislang sei nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten die Anbieter bei ihren digitalen Bonusprogrammen haben.

Auch der Verbrauchersenat sieht in dem Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage – und wird deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulassen. Da es sich um die Auslegung einer EU-Richtlinie handle, könnte auch der Europäische Gerichtshof einbezogen werden. Lidl äußerte sich bisher nicht zu dem laufenden Verfahren.

Verwendete Quellen

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