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Köln: 20 km/h mehr als erlaubt – Frau soll 7.500 Euro Bußgeld zahlen


Schock nach Bußgeldbescheid
20 km/h zu schnell – Frau soll 7.500 Euro zahlen

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 22.07.2025 - 18:17 UhrLesedauer: 1 Min.
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Blitzer auf der Autobahn (Symbolfoto): Der Bußgeldbescheid war offensichtlich fehlerhaft. (Quelle: IMAGO/Joeran Steinsiek/imago)
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Eine Frau wird geblitzt, weil sie auf der Autobahn 20 km/h zu schnell fährt. Als der Bußgeldbescheid kommt, erschrickt sie.

Eine Autofahrerin hat einen erstaunlichen Bescheid der Bußgeldstelle Köln bekommen. Wie die "Bild" berichtet, sollte sie 7.500 Euro für einen Geschwindigkeitsverstoß zahlen. Hinzu kamen laut Bescheid noch 25 Euro "Gebühr" und 3,50 Euro "Auslagen", was die Summe auf 7.528,50 Euro erhöhte.

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Dabei war der Tempoverstoß, der der Frau zur Last gelegt wurde, eher gering: Anfang März war sie auf der A555 bei Köln zwischen den Anschlussstellen Wesseling und Rodenkirchen mit 120 km/h geblitzt worden. Erlaubt sind an der Stelle 100 km/h. Laut ADAC macht das normalerweise 60 Euro plus Gebühren – oder, falls vorsätzliche Raserei vorliegt, 120 Euro.

Geldbußbescheid wohl nur ein Fehler

Wie kommt also der außergewöhnliche Betrag von 7.528,50 Euro zustande? Auf Anfrage von t-online erklärt die Stadt Köln, sich zu dem konkreten Fall nicht äußern zu können. Nach Informationen von t-online handelte es sich wohl um einen einfachen Fehler. Demnach wurde der falsche Bescheid offenbar bereits zurückgenommen und durch einen Bescheid mit der korrekten Geldbuße ersetzt.

Sicher ist: Wem Ähnliches geschieht, der sollte sich möglichst schnell mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Die "Bild" zitiert den Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven: "Legt man gegen einen Bußgeldbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein, so wird der Bescheid mit seinen Festsetzungen rechtskräftig."

Zwar gibt es Ausnahmen, wenn ein besonders schwerwiegender, offensichtlicher Fehler vorliege. Aber auch der ADAC empfiehlt, die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch nicht verstreichen zu lassen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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