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Ukraine-Krieg und Corona-Krise: Worauf achten bei Reisebuchungen?


Corona-Krise und Ukraine-Krieg
Darauf sollten Sie jetzt bei Urlaubsbuchungen achten

Von dpa
09.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Reisen in Zeiten der Krise: Nicht nur wegen der Pandemie sollten Urlauber künftig einiges beachten.Vergrößern des BildesReisen in Zeiten der Krise: Nicht nur wegen der Pandemie sollten Urlauber künftig einiges beachten. (Quelle: avanti/imago-images-bilder)
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Viele Menschen planen in diesen Wochen ihren Sommerurlaub. Doch die Verunsicherung ist groß, vor allem wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine. Wie sollte man seine Reise nun absichern?

Trotz gelockerter Corona-Regeln in vielen Urlaubsländern und einer erleichterten Einreise nach Deutschland: Unbeschwert reisen bleibt schwierig in diesen Zeiten.

Allen voran der russische Angriff auf die Ukraine schürt neue Unsicherheiten. Krieg in Europa – da ist für viele gar nicht an Urlaub zu denken. Und jene, die doch planen, fragen sich: Ist es der richtige Zeitpunkt für eine Ostsee-Kreuzfahrt? Kann ich wirklich nach Bulgarien fliegen? Und was ist, wenn ich im Sommer wegen der Weltlage lieber doch nicht nach Mallorca möchte?

Fakt ist: Angst oder dumpfe Unsicherheitsgefühle sind keine Stornogründe. Das stellt der Reiserechtler Paul Degott klar. Er empfiehlt, sich bei der Buchung abzusichern und vorher zu klären, unter welchen Umständen und wie lange im Voraus man eine Reise gegebenenfalls auch ohne Angabe von Gründen stornieren kann.

Im Zweifel lieber auf Flex-Tarife setzen

Hier hat die Corona-Pandemie für Reisende zumindest etwas Gutes gebracht: Pauschalreiseveranstalter sind bei den Storno- und Umbuchungsoptionen flexibler geworden.

Die sogenannten Flex-Optionen sind teilweise schon bei der Buchung inkludiert. Wenn nicht, dann sei es ratsam, sie dazu zu buchen, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. "Ja, die Tarife kosten oft Aufpreis, aber nicht so viel, dass es einen ruiniert", sagt sie. Insbesondere bei hochpreisigen Reisen und Familienurlauben mit Kindern seien sie unbedingt zu empfehlen.

Denn der Krieg in der Ukraine mit seinen noch nicht absehbaren Folgen für die Sommerreisesaison ist das eine. Corona auf der anderen Seite ist ebenfalls noch da.

Keine Hochrisikogebiete mehr – was heißt das?

Nun sind zwar viele Länder seit vergangener Woche keine Hochrisikogebiete mehr, was die Regeln bei der Einreise nach Deutschland erleichtert. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass Länder wieder zu Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten erklärt werden, auch kurzfristig vor der Reise.


Bei den Flex-Optionen sollte man die Tarifdetails genau lesen – etwa, wie kurzfristig vor Reisebeginn man stornieren kann. Wojtal rät, sich explizit im Reisevertrag festhalten zu lassen, dass man die Option gebucht hat und unter welchen Umständen die Storno möglich ist.

Reiseversicherung gegebenenfalls anpassen

Ergänzenden Schutz kann man sich mit Reiseversicherungen holen. Allerdings braucht es hier – im Gegensatz zu den Flex-Tarifen – einen Grund, um sie zu aktivieren, so Wojtal. Angst oder dass man es sich anders überlegt hat mit der Reise, scheiden als Gründe aus.

Gängige Gründe für die Inanspruchnahme so einer Police sind eine Erkrankung, ein Unfall, der Verlust des Jobs und je nach Tarif etwa Schwangerschaften. Gerade alte Policen enthalten laut Wojtal oft auch Pandemieausschlussklauseln und schließen Reisen in Länder, für welche eine Reisewarnung besteht, oft aus. Sie rät: Das sollte man prüfen und gegebenenfalls den Versicherer um Anpassung bitten.

Mit Blick auf die Unsicherheiten durch den Krieg in der Ukraine dürften Reisebüros und Veranstalter häufiger Kulanz zeigen – etwa bei Umbuchungswünschen. Davon geht der Deutsche Reiseverband (DRV) aus, der die Branche vertritt. Es werde eine höhere Bereitschaft geben, Unsicherheit zu nehmen, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig vergangene Woche. Die Sensibilität der Reisebranche in dem Bereich sei groß.

Augen auf bei Individualreisen

Bei selbst zusammengestellten Reisen ist man im Gegensatz zu Pauschalreisen generell nicht so gut geschützt. "Da bin ich auf die Vertragsbedingungen des Partners angewiesen", sagt Karolina Wojtal. "Außerdem gilt zum Beispiel bei Ferienunterkünften oft das Recht des Landes, in dem die Immobilie liegt – und nicht deutsches Recht."

Reisende sollten auch bei einer selbst zusammengestellten Reise darauf achten, dass die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter eine Stornierung oder zumindest eine Umbuchung ermöglichen. Das ist laut Wojtal zwar nicht so weit verbreitet wie bei Pauschalreisen, aber auch hier haben einige Anbieter ihrer Erfahrung nach schon reagiert und bieten mehr Flexibilität.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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