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Umgangsrecht für Großeltern: Enkel trotz Scheidung sehen


Familie
Umgangsrecht für Großeltern: Enkel trotz Scheidung sehen

nz (CF)

Aktualisiert am 19.02.2013Lesedauer: 2 Min.
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Scheidungs-Kinder vermissen sehr häufig ihre GroßelternVergrößern des Bildes
Scheidungs-Kinder vermissen sehr häufig ihre Großeltern (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)

Wenn sich ein Elternpaar trennt, kommt auch das Thema Umgangsrecht für Großeltern ins Spiel. Großmütter und Großväter fürchten oft, ihr Enkelkind nach der Scheidung der Eltern nicht mehr so oft sehen zu können. War der Kontakt zum Kind auch vorher schon eng, haben Großeltern jedoch eine gute Chance, ihr Umgangsrecht durchzusetzen.

Das Umgangsrecht für Großeltern

Seit 1998 ist das Umgangsrecht für Großeltern gesetzlich verankert. Damit würdigt der Gesetzgeber die Bedeutung von Großmüttern und Großvätern als wichtige Bezugspersonen für das Enkelkind. Entscheidend ist, dass das Kindeswohl gewahrt wird. Wenn Oma und Opa für das Kind fest zum täglichen Leben dazugehören, darf es beiden Seiten nicht zugemutet werden, dass aufgrund der Scheidung der Eltern dieser Kontakt abbricht und womöglich die persönliche Entwicklung des Kindes darunter leidet.

Großeltern haben jedoch kein automatisches Recht, ihr Enkelkind allein zu sehen, ohne dass ein Elternteil dabei ist. Dies dürfen nur die Eltern entscheiden.

Scheidung macht den Umgang oft schwierig

In der Praxis ist es für Großeltern nach einer Scheidung jedoch oft schwierig, ihr Umgangsrecht gerichtlich durchzusetzen. Wie die "Braunschweiger Zeitung" berichtet, müssen Großväter und Großmütter im Streitfall belegen können, dass der Umgang mit ihnen dem Wohl des Kindes dient. Gute Chancen haben sie, wenn sie schon immer einen engen Kontakt zu ihrem Enkelkind hatten. War der Kontakt nur sporadisch, kann es schwierig werden.

Und noch eine Schwierigkeit gibt es: Zieht ein Elternteil nach der Scheidung mit den Kindern an einen weit entfernten Ort, ist es für Großeltern allein schon aus praktischen Gründen fast unmöglich, den Kontakt zum Enkel wie bisher aufrechtzuerhalten. Oft haben die Eltern desjenigen Elternteils das Nachsehen, der nicht das Sorgerecht für die Kinder erhält. In vielen Fällen ist das der Vater.

Die Enkel sehen: Das können Großeltern tun

Um das Umgangsrecht für Großeltern nach einer Scheidung zu wahren, sollten sich Großväter und Großmütter bereits frühzeitig um eine Verständigung mit beiden Elternteilen bemühen und versuchen, Konflikte zu vermeiden. Im Streitfall sind Gerichte und Jugendämter die richtigen Ansprechpartner. Auch Familienberatungsstellen können möglicherweise vermittelnd eingreifen. Verschiedene private Initiativen wie zum Beispiel die Bundesinitiative Großeltern haben es sich ebenfalls zur Aufgabe gemacht, das Umgangsrecht für Großeltern zu stärken und Betroffenen Rat und Hilfe zu geben.

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