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Gülledüngung ist nicht zu jeder Zeit erlaubt


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Gülledüngung ist nicht zu jeder Zeit erlaubt

cme

22.10.2014Lesedauer: 2 Min.
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Im Winter gibt es eine Sperre für Gülledüngung.Vergrößern des Bildes
Im Winter gibt es eine Sperre für Gülledüngung. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Im Herbst stinkt es manchem Spaziergänger wieder gewaltig: Bauern bringen jetzt noch manchmal die Gülle aufs Feld - was zu übler Geruchsbelästigung führen kann. Doch ab dem 1. November ist damit Schluss, denn dann beginnt die Winterpause für Gülledüngung. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt Tipps zum Thema und sagt, wie man sich gegen die Geruchsbelästigung wehren kann.

Was viele nicht wissen: Für die Ausbringung für Gülle gibt es Regeln. Festgehalten sind sie in der Düngeverordnung aus dem Jahr 2006. So darf Gülle im Winter grundsätzlich nicht auf dem Acker verteilt werden.

Im Winter darf der Bauer nur in Ausnahmefällen düngen

Das gesetzliche Verbot gilt bundesweit für Ackerland zwischen dem 1. November und dem 31. Januar, für Grünland zwischen dem 15. November und dem 31. Januar, wie die Landwirtschaftskammer berichtet. Grund dafür ist, dass in dieser Zeit die Vegetation ruht und die Pflanzen daher keinen Nährstoffbedarf haben.

Betriebe können allerdings eine Ausnahmegenehmigung beantragen, beispielsweise bei günstiger Witterung, wenn Mitte Januar die Böden oberflächlich ausreichend gefroren sind, sodass sie mit schweren Fahrzeugen befahren werden können.

Hier können Sie sich beschweren

Weitere Regeln sind, dass der Boden weder überschwemmt noch wassergesättigt sein darf. Auch wenn er mehr als zehn Zentimeter tief durchgefroren ist, darf nicht mit Gülle gedüngt werden. Weiterhin müssen Landwirte mindestens einen Meter Abstand zum Ufer von Seen oder Flüssen halten, damit die Gülle nicht in die Gewässer gelangt.

Tatsächlich hat der Bauer auch die Pflicht, die Gülle spätestens nach vier Stunden in den Boden einzuarbeiten, sodass die Geruchsbelästigung gering bleibt. Hat man den Verdacht, dass falsch gedüngt wurde, kann man sich wehren - zumindest in Nordrhein-Westfalen. Auf der Seite www.guelle-nrw.de finden Betroffene unter "Mir stinkt's" Ansprechpartner der jeweiligen Kreisstellen, bei denen man den Verdacht melden kann.

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