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Hundesteuer: 5 Fragen und Antworten dazu


Hundesteuer: 5 Fragen und Antworten

rk (CF)

14.12.2015Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Trägt Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Steuermarke, droht Ihnen eine Geldstrafe.Vergrößern des Bildes
Trägt Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Steuermarke, droht Ihnen eine Geldstrafe. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Wer in Deutschland einen Hund hält, muss in der Regel Hundesteuer zahlen – es sei denn, er wohnt in einer Gemeinde, die auf die Abgabe verzichtet. Die Hundesteuer wird hierzulande von den Kommunen selbst geregelt. Wir haben für Sie fünf Fakten dazu.

1. Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Kosten für die Hundesteuer hängen ganz davon ab, in welcher der 11.000 deutschen Gemeinden und Städte Sie wohnen. Die Abgabe variiert bundesweit zwischen fast 200 Euro und 0 Euro in der bayerischen Kleinstadt Windorf – sofern es sich um den ersten Hund und keinen Kampfhund handelt. Als Faustregel gilt, dass die Hundesteuer in größeren Städten in der Regel höher ausfällt als in kleineren Ortschaften.

Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen nannte dem Magazin "Finanztest" mögliche Gründe für dieses Ungleichgewicht. Demnach versuchten die Städte, Hunde über eine vergleichsweise hohe Hundesteuer aus dem Stadtgebiet zu drängen.

2. Wo ist die Hundesteuer besonders hoch?

In Mainz ist die Hundesteuer auffällig hoch. Einer "Finanztest"-Umfrage zufolge werden Hundebesitzer hier mit 186 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten. Unter den vier größten deutschen Städten findet sich jedoch eine Überraschung: Während Berlin mit 120 Euro, München mit 100 Euro und Köln mit 156 Euro im oberen Preisdrittel liegen, fällt die Hundesteuer in Hamburg mit 90 Euro vergleichsweise niedrig aus.

Sie entspricht hier dem Niveau mittelgroßer Städte, wie zum Beispiel im niedersächsischen Wolfsburg mit 80 Euro oder 108 Euro in Oldenburg.

3. Gibt es Ausnahmen bei der Hundesteuer?

Ja, mehrere. Wenn Sie einen Kampfhund halten, steigt die Hundesteuer in manchen Städten auf bis zu 1.000 Euro. Vor dem Erwerb eines solchen Hundes sollten Sie sich also ausführlich informieren, wie hoch die Hunde-Abgabe in Ihrer Gemeinde ausfallen würde.

Keine Hundesteuer wird fällig, wenn Sie einen Helfer- oder Diensthund halten. Auch wenn Sie einem Hund aus dem Tierheim ein neues Zuhause geben, kann die Abgabe wegfallen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die genauen Konditionen.

4. Wann muss ich meinen Hund anmelden?

Die Anmeldung eines Hundes muss unmittelbar nachdem Sie ihn angeschafft haben erfolgen. Sie erhalten dann beim zuständigen Amt eine Steuermarke, die Sie Ihrem vierbeinigen Gefährten bei öffentlichen Ausflügen ans Halsband heften müssen. Wenn Sie diesen Verpflichtungen als Hundehalter nicht nachkommen, kann dies empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.

5. Warum haben andere Länder die Steuer abgeschafft?

Laut Katharina te Heesen vom BdSt gleicht in anderen Ländern der administrative Aufwand den Ertrag aus der Hundesteuer nicht aus. Deshalb wurde sie dort eingestellt. Bei der Steuer gilt es auch, sozial-ethische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, meinen Tierfreunde hierzulande.

So sind dem Hundemagazin "Dogs" zufolge Hunde keine Luxusgüter, sondern Sozialpartner. Steuern auf Lebewesen zu erheben, sei unethisch. Folglich startete das Magazin zusammen mit Verbänden wie dem Deutschen Tierschutzbund eine Initiative zur Abschaffung der Hundesteuer – bislang jedoch ohne Erfolg.

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