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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Das sind die Auszahlungstermine des Kindergeldes 2022

t-online, cs

Aktualisiert am 20.01.2022Lesedauer: 5 Min.
Kindergeld: Für jeden Monat gibt es feste Auszahlungstermine.
Kindergeld: Für jeden Monat gibt es feste Auszahlungstermine. (Quelle: nd3000/dpa-bilder)
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Nach Bewilligung des Antrags wird das Kindergeld monatlich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf das Konto der Eltern überwiesen. Doch wann genau sind die Auszahlungstermine?

Das Wichtigste im Überblick


Aufbau der Kindergeldnummer

Wenn Ihr Kindergeldantrag bewilligt worden ist, dann können Sie mit einer regelmäßigen Überweisung rechnen. Diese erfolgt jeden Monat an einem bestimmten Tag. Welcher das ist, können Sie an der Kindergeldnummer ablesen. Sie ist auf ihren Kontoauszügen oder auf den Schreiben der Familienkasse zu finden. Den genauen Überweisungstag für den jeweiligen Monat bestimmt die Endziffer der Nummer.

Ein Beispiel für eine Kindergeldnummer

Kindergeldnummer Beispiel: 123FK835453

  • 123 ist der Code für die zuständige Familienkasse
  • FK steht für "Feste Kindergeldnummer"
  • 83545 ist die Kindergeldnummer der Familie
  • 3 ist die Endziffer, die den Tag der monatlichen Überweisung laut Tabelle bestimmt

Zur Kindergeldauszahlung 2022 ist für Sie also nur die Endziffer wichtig. In diesem Beispiel bestimmt die 3 die Auszahlungstermine für die jeweiligen Monate. Beispielsweise wird im Dezember 2022 bei einer Kindergeldnummer mit der Endziffer 3 das Geld am 8. des Monats überwiesen. Alle weiteren Auszahlungstermine können Sie unserer Tabelle (unten) entnehmen.

Je niedriger die Endziffer der Kindergeldnummer ist, desto früher im Monat bekommen Sie das Geld überwiesen.

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Info: Auch bei mehreren Kindern bekommt eine Familie nur eine Kindergeldnummer zugewiesen.

Tabelle: Kindergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2022

Endziffer der
Kindergeldnummer
Auszahlung durch Familienkasse
0
5. Januar 4. Februar 3. März 5. April 4. Mai 3. Juni 5. Juli 4. August 5. September 6. Oktober 4. November 5. Dezember
1 7. Januar 8. Februar 4. März 7. April 6. Mai 8. Juni 6. Juli 5. August 7. September 7. Oktober 7. November 6. Dezember
2 11. Januar 9. Februar 7. März 8. April 9. Mai 9. Juni 7. Juli 8. August 8. September 10. Oktober 8. November 7. Dezember
3 12. Januar 10. Februar 8. März 11. April 10. Mai 10. Juni 8. Juli 10. August 9. September 11. Oktober 9. November 8. Dezember
4 13. Januar 11. Februar 10. März 12. April 11. Mai 13. Juni 11. Juli 11. August 12. September 12. Oktober 10. November 9. Dezember
5 14. Januar 14. Februar 11. März 13. April 12. Mai 14. Juni 12. Juli 12. August 13. September 14. Oktober 11. November 12. Dezember
6 17. Januar 15. Februar 14. März 14. April 16. Mai 15. Juni 13. Juli 15. August 14. September 17. Oktober 14. November 13. Dezember
7 18. Januar 16. Februar 15. März 20. April 17. Mai 17. Juni 15. Juli 16. August 16. September 18. Oktober 15. November 14. Dezember
8 19. Januar 17. Februar 16. März 21. April 18. Mai 20. Juni 18. Juli 17. August 19. September 19. Oktober 16. November 15. Dezember
9 21. Januar 21. Februar 18. März 22. April 20. Mai 22. Juni 19. Juli 18. August 21. September 21. Oktober 17. November 16. Dezember

Kindergeld: Auszahlungstermine Beamte und Angestellte öffentlicher Dienst

Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts bekommen das Kindergeld nicht von den Familienkassen ausgezahlt. Sie müssen sich stattdessen an ihre Gehalts- und Besoldungsstelle wenden. Das Kindergeld wird dann zusammen mit den monatlichen Bezügen überwiesen.

Beamte können beim Dienstherren entsprechende Antragsformulare bekommen und bei der Personalabteilung Fragen klären.

Höhe des Kindergeldes 2022: Wie viel gibt es?

Zuletzt wurden die Beträge 2021 angehoben. So viel Kindergeld wird seit dem 1. Januar 2021 gezahlt:

  • erstes und zweites Kind: je 219 Euro pro Monat
  • drittes Kind: 225 Euro pro Monat
  • ab dem vierten Kind: 250 Euro pro Monat

Die Reihenfolge gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen im Haushalt lebt (sogenannte Zählkinder). Das Kindergeld wird regulär für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt (für Kinder über 18 Jahren gelten besondere Regelungen). Erwachsene Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zählen in der Reihenfolge nicht mit.

Kinderzuschlag soll Familien vor Armut bewahren

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zudem die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Dieser ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll verhindern, dass Familien mit Kindern in den Hartz-IV-Bezug rutschen.

Sind Eltern in der Lage, mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder zu decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind seit Januar 2022 monatlich 209 Euro.

Anspruch und Antrag auf Kindergeld

Der Antrag auf Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Person mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Dies geschieht bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhält man auch die entsprechenden Vordrucke.

Hat das Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten, sind zudem weitere Nachweise vorzulegen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt.

Bei allen Anträgen muss die steuerliche Identifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes unbedingt angegeben werden. Wer seine Steuer-Identifikationsnummer vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern.

Eine telefonische Auskunft oder Mitteilung per Mail ist nicht möglich. Die Nummer wird per Post zugesendet. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.

Kindergeld in der Ausbildung

Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen, wenn Sie sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einem Studium befinden. Hinzu kommt das Wegfallen der Einkommensgrenze. Das bedeutet, dass beim Überschreiten des Einkommens das gesamte Kindergeld nicht mehr zurückgezahlt werden muss.

Dabei gilt eine Ausbildung als berücksichtigungsfähig, wenn diese auch ernsthaft betrieben wird. Bei einer Unterrichtszeit von zehn Wochenstunden gehen die Behörden von einer ernsthaft angestrebten Ausbildung aus. Sollte die Wochenstundenanzahl darunter liegen, muss nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Zeitaufwand durchgeführt wurde. Beispielsweise durch praktische Übungen sowie Vor- und Nachbereitung.

Sollte sich der Auszubildende zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, wie Abitur und anschließendem Studium, kann das Kindergeld höchstens für vier Monate weitergezahlt werden.

Kindergeld beim Praktikum

Haben Praktikanten Anspruch auf Kindergeld? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Bei Minderjährigen ist der Kindergeldbezug an keine Bedingungen geknüpft, weshalb jugendliche Praktikanten in jedem Fall bis zum 18. Lebensjahr bezugsberechtigt sind. Ab Erreichen der Volljährigkeit prüft die Familienkasse, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen.

Damit Kindergeld weiter gezahlt wird, muss das Praktikum anerkannt sein. Dies ist der Fall, wenn

  • die Ausbildungsstelle ein Pflichtpraktikum vorschreibt
  • die Ausbildungsstelle ein Praktikum als fachliche Voraussetzung empfiehlt
  • das Praktikum die Zugangsvoraussetzung für die Berufsausbildung oder das Studium ist

Kindergeld für behinderte Kinder

Eltern von behinderten Kindern, die älter als 18 Jahre sind, können weiter Kindergeld ohne Altersbeschränkung beziehen, wenn das Kind wegen seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung seinen notwendigen Lebensbedarf nicht aus sich selbst bestreiten kann.

Die Behinderung muss allerdings vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

Kindergeld für verheiratete Kinder in der Ausbildung

Auch für verheiratete Kinder gilt der Anspruch auf Kindergeld, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich noch in der Erstausbildung befinden. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel das Kind verdient und was der Ehegatte eventuell an Unterhaltsanspruch erhebt.

Kann ich rückwirkend Kindergeld beantragen?

Kindergeld kann seit Januar 2018 nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Zuvor war das rückwirkend für vier Jahre möglich. Das heißt, Kindergeld kann nur einige Monate später nachträglich gezahlt werden.

Das waren die Kindergeldsätze der vergangenen Jahre

In den vergangenen Jahren hat sich das Kindergeld erhöht, wie Sie aus der Tabelle entnehmen können:


ab 2010 ab 2015 ab 2016 ab 2017 ab 2018 ab Juli 2019 ab 2021
1. und 2. Kind 184 Euro 188 Euro 190 Euro 192 Euro 194 Euro 204 Euro 219 Euro
3. Kind 190 Euro 194 Euro 196 Euro 198 Euro 200 Euro 210 Euro 225 Euro
ab dem 4. Kind 215 Euro 219 Euro 221 Euro 223 Euro 225 Euro 235 Euro 250 Euro

Einkommensgrenzen beim Kindergeld

Alternativ zum Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Wer den Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet auf die monatlichen Kindergeldzahlungen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen. In solchen Fällen ist die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag häufig höher als die Zahlungen des Kindergeldes.

Der Kinderfreibetrag für Familien liegt für 2021 und 2022 bei 8.388 Euro. Er besteht aus:

  • 5.460 Euro für das sachliche Existenzminimum des Kindes
  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

Es handelt sich dabei um eine Zusammensetzung aus dem Kinderfreibetrag von 2.730 Euro je Elternteil (verdoppelt entspricht das 5.460 Euro) und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, was 1.464 Euro entspricht (verdoppelt 2.928 Euro).

Seit Januar 2012 ist es nicht mehr nötig, dass volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder einreichen. Erst bei einer ersten Berufsausbildung muss nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.

Antrag auf Abzweigung für Studis und Azubis

Nicht grundsätzlich muss das Kindergeld an die Eltern überwiesen werden. Vor allem für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind – das sind besonders Studenten und Auszubildende –, kann es von Vorteil sein, wenn ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt wird. Damit lässt sich veranlassen, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird.

Die Ausnahme bei der Kindergeldauszahlung

Sollte das Kindergeld jedoch nicht durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt werden, sondern durch eine Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Dienstes, erfolgt die Zahlung zusammen mit dem Lohn oder Gehalt für den jeweiligen Monat.

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